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02. Juli 2009
Posted in Internet News
Der nun schon zwei Jahr zurückliegende Fall hat in den USA für großes Aufsehen gesorgt und eine große Geschworenenkammer hat die Angeklagte auch schon für schuldig befunden. Obwohl ihr aus gesetzlicher Sicht kaum ein Vorwurf gemacht werden kann, sieht man davon ab, dass sie die Nutzungsbedingungen von MySpace verletzte, als sie unter falschen Angaben ein MySpace-Konto einrichtete.
Dass die Frau, beziehungsweise deren eigene Tochter sowie eine damals 18 Jahre alte Angestellte mit Hilfe dieses Kontos mit dem Opfer flirtete, ihr aber schließlich in rüder Form einen Korb verpasste, war aus gesetzlicher Sicht nur schwer zu beanstanden. Auch dann nicht, wenn es mit Schädigungsabsicht erfolgte und wenn der Frau bekannt gewesen sein sollte, dass die 13jährige unter depressiven Zuständen litt.
Der Versuch, aus der Ordungswidrigkeit "Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen" einen Fall der Computer-Kriminalität zu schneidern, mit dem schließlich auch die moralische Mitschuld an dem Selbstmord gesühnt werden kann, dürfte mit dem aktuellen Urteil endgültig gescheitert sein. Der Richter, dessen Klageabweisung zur Zeit noch "tentativ" (vorläufig, provisorisch) ist, will in seiner Urteilsbegründung auch eine Strafe für die Ordnungswidrigkeit vorsehen.
Doch er hatte schon vor Monaten erklärt,
dass er es für problematisch hält, letztendlich wegen der Verletzung
der MySpace-Nutzungsrichtlinien eine Haftstrafe zu verhängen. Damit
würde ein gefährlicher Präzendenzfall geschaffen, denn die
Nutzungsbedingungen solcher Dienste werden ständig verletzt.
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