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09. Juli 2009
Posted in Internet News
Für amerikanische Blogs kommen solche Forderungen sehr überraschend, weil man dort von der Auffassung auszugehen scheint, dass YouTube als Provider alleine von den Rechteinhabern und Rechteverwaltern in die Pflicht genommen werden kann. Bei populären Blogs, die vielleicht sogar Werbeeinnahmen erzielen, scheint man jedoch von einer Nutzung im geschäftlichen Umfeld auszugehen. Und daher ist ASCAP der Meinung, dass für das Embedding von Musik-Videos in solchen Fällen gezahlt werden muss.
Grundsätzlich ähnlich stellt sich die Situation in Deutschland dar, denn auch hier könnte das ASCAP-Pendant GEMA Forderungen an die Blog- beziehungsweise Site-Betreiber stellen. Im Jahr 2007 wurde aus diesem Grund ein Abkommen zwischen GEMA und YouTube (Deutschland) geschlossen, der eine Zahlung von YouTube vorsieht. Allerdings kam es im April anlässlich der Verhandlungen zur Verlängerung des Vertrags zwischen beiden Parteien zum Streit über die Höhe der Abgaben.
Bisher hat keine der beiden Seiten eine Einigung in dieser Frage bekannt gegeben. Damit dürften auch die eingebetteten Videos zur Zeit rechtlich schwer zu bewerten sein. Was vor allem dann problematisch sein kann, wenn diese Einbettungen inzwischen tief im Archiv der Blogs verschwunden sind. Aus solchen Altbeständen könnten sich jetzt auch bei US-Blogs Zeitbomben entwickeln.
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