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Michael Arrington von techCrunch ist sicher einer erfolgreichsten Blogger weltweit - wenngleich nicht unbedingt der beliebteste. Jetzt aber könnte Arrington wegen eines Online-Streits sogar Internet-Geschichte schreiben. Denn er ist der erste US-Blogger, für den es aufgrund eines online ausgetragenen Konflikts zum Problem wird, britischen beziehungsweise europäischen Boden zu betreten.

Es geht dabei um Arringtons Differenzen mit Sam Sethi, einem früheren techCrunch-Editor aus Großbritannien, der auch als Gründer des Projekts Blognation gilt, das im Dezember 2007 nach einem kurzen Strohfeuer wieder eingestellt wurde. Sethi machte damals in erster Linie Arrington den Vorwurf, an diesem Flop die Schuld zu tragen. Schon einige Monate zuvor hatten sich beide Seiten im Streit getrennt und damit begonnen, schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit auszubreiten.

Doch der Inhalt dieses Streits ist weit weniger interessant als das juristische Vorgehen, für das sich der britische Blogger Sethi entschieden hat. Der nämlich klagte in Großbritannien gegen den US-Bürger Arrington wegen Verleumdung und Ehrverletzung. Ein Vorgehen, das in dieser Art nur in wenigen Ländern mit angelsächsischer Rechtsprechung möglich ist.

Man stützt sich dabei auf den Rechtsstreit eines Herzogs von Braunschweig, der vor über 160 Jahren erfolgreich gegen die britische Zeitschrift Weekly Dispatch geklagt hatte. Dieser Rechtsstreit macht es heute noch möglich, dass sich Urheber von Veröffentlichungen weltweit vor britischen Gerichten verantworten müssen. Etwa dann, wenn ein Kläger sich in diesen Publikationen falsch dargestellt oder verleumdet sieht.

In der Vergangenheit haben schon mehrfach Kläger dieses Instrument genutzt, um beispielsweise US-Medien wegen unliebsamer Berichte abzustrafen. Und die Beklagten nahmen in diesen Fällen die Klagen ernst, weil sie in Großbritannien auch weiterhin Geschäfte machen wollen. Oder auch einfach nur, weil ihre Mitarbeiter gelegentlich den Fuß auf britischen Boden setzen wollen.

Doch der Blogger Arrington sah diese Notwendigkeit nicht. Erst recht nicht, nachdem er er von Anwälten erfuhr, dass er mit einem Prozessrisiko von bis zu 500.000 Pfund rechnen muss, sollte er sich der Klage in Großbritannien stellen. Daher verzichteten er und sein mitangeklagtes Unternehmen Interserve auf ein Erscheinen vor dem britischen High Court of Justice.

In solchen Fällen werden aber auch in Großbritannien regelmäßig Versäumnisurteile gefällt - und damit der Klage in vollem Umfang stattgegeben. So geschah es auch im Fall Sethi ./. Arrington in der vergangenen Woche und das Gericht will nach dieser Entscheidung nun auch noch festlegen, welchen Schadensersatz Arrington zahlen muss. Sollte Arrington - wie es sich abzeichnet - die Annahme dieser Strafe ebenfalls ablehnen, dann wird es für ihn und sein Unternehmen schwierig, in Großbritannien weiter aktiv zu sein.

Das hat der Blogger auch erkannt, denn er bedauert bereits, seine Freunde dort nicht mehr besuchen zu können und er musste auch schon seine Teilnahme an einer Konferenz absagen. Wie weit die Konsequenzen aus dieser Verfahrensniederlage reichen und ob sie sich auch auf andere europäische Länder auswirken können, bleibt vorerst offen.

Doch schon das bisherige Ergebnis dürfte zeigen, dass die britischen Gerichte eine gefährliche Waffe für all jene bieten, die sich in einer Online-Publikation ungerechtfertigt behandelt sehen. Der Kläger muss nicht einmal britischer Staatsbürger sein, um diese Waffe einzusetzen. Er benötigt, über genügend Geld zu verfügen, um einen Rechtsbeistand bezahlen zu können, der dem Gericht die Klage vorträgt. Dem Gegner bleibt dann nur die Möglichkeit, sich entweder dieser Klage zu stellen, oder auf weitere Besuche des Landes zu verzichten.

 

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