RäucherstäbchenRäucherstäbchen bei indilaya.de

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Der juristischen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Jüngstes Beispiel: Ein Shampoo-Hersteller hat es einem eBay-Verkäufer verboten, bei Online-Auktionen mit selbst hergestellten Fotos der Haarwaschmittel zu werben. Die Begründung im anwaltlichen Schreiben lautet, die Verpackung des Shampoos sei urheberrechtlich geschützt. Dabei nennt das US-Urheberrecht eben diese Nutzungsform als legitime Ausnahme.

Hintergrund des Verbotes und der Drohungen ist es wohl, dass der Hersteller seine Produkte gerne über ein kontrollierbares Netz lizenzierter Wiederverkäufer vertreiben möchte. Der eBay-Handel der Abgemahnten scheint sich aber dieser Kontrolle zu entziehen. Die Händlerin kauft das Shampoo schlicht im Laden und verkauft es bei eBay weiter. Daher greift der Hersteller zu dem inzwischen bewährten Hebel des Urheberrechts. Denn es nicht von der Hand zu weisen, dass sich mit Bezug auf das Urheberrecht manchmal selbst die absurdesten Forderungen durchboxen lassen.



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