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Die versteckten Gefahren einer US-kontrollierten Internet-Verwaltung wurden schon oft thematisiert. Doch jetzt droht erstmals einem Domain-Inhaber außerhalb der USA die Domain-Enteignung. Und das aufgrund des Urteils eines US-Gerichts.

Wie bereits berichtet, wurde die britische Anti-Spam-Organisation Spamhaus.org von einem US-Bundesgericht in Illinois in Abwesenheit zu 11,7 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil wurde von Spamhaus.org ebenso ignoriert wie die vorausgegangene Klage des Spam-Unternehmens E360Insight.

Steve Linford, der Gründer und Hauptverantwortliche bei Spamhaus.org, betrachtet das US-Gericht für nicht zuständig. Linfords Organisation ist in Großbritannien angesiedelt und befolgt britisches Recht. Klagen von Spammern, die ihre Mails nach Großbritannien schicken, sollten daher auch in Großbritannien verhandelt werden. Bürger anderer Länder, die beispielsweise die Sperrliste der Organisation benutzen, tun dies auf freiwilliger Basis und auf Grundlage des dort jeweils geltenden Rechts - wofür Spamhaus wiederum keine Verantwortung übernehmen kann.

Doch diese Position scheint das Gericht nicht akzeptieren zu wollen.

In einer jetzt von Spamhaus.org veröffentlichten "Proposed Order" (PDF) werden neue Strafen über Spamhaus.org verhängt, da die Spam-Gegner den Auflagen des Versäumnisurteils nicht nachgekommen sind. So wurde es Spamhaus zur Auflage gemacht, das als Kläger auftretende Spam-Unternehmen nicht mehr weiter auf seiner Sperrliste zu führen. Dieser Verfügung kam Spamhaus nicht nach und erklärte dem Gericht offenbar auch nicht formgemäß, warum man sich nicht an das Urteil gebunden fühlt.

Daher, so das bislang "vorgeschlagene Urteil", soll die Site www.spamhaus.org stillgelegt werden. Um diese Stilllegung zu erreichen, werden die Internet-Verwaltung ICANN sowie der von ICANN akkreditierte Registrar Tucows dazu aufgefordert, den Domain-Eintrag spamhaus.org aufzuheben, oder "on hold" zu setzen.

Forderungen dieser Art sind nicht neu und wurden bisher schon häufiger als "ultima ratio" von US-Gerichten erwähnt, sobald Inhaber einer Domain unterhalb einer gTLD (generische Top Level Domain, z.B. .com, .net , .org) für das Gericht nicht greifbar waren. Doch zur Umsetzung einer solchen Anweisung kam es bisher nicht.

Im vorliegenden Fall könnte diese Drohung allerdings umgesetzt werden. Denn offenbar ist es dem klagenden Spammer gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, ein Spamhaus-Büro werde in Illinois betrieben. Für das Gericht ist damit die mangelnde Zuständigkeit kein Argument.

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