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08. September 2009
Doch das ist schwierig, wie die Kommissare Viviane Reding (Informationsgesellschaft und Medien) und Charlie McCreevy (Binnenmarkt und Dienstleistungen) in einer gemeinsamen Erklärung feststellen. Worin die Schwierigkeiten bestehen, wird schnell klar, denn die logischen Brüche in der Erklärung sind unübersehbar.
Dort heißt es beispielsweise in einem Atemzug, es ist "unbedingt erforderlich, dass die Urheberrechte uneingeschränkt beachtet werden", und es ist "höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen". Man muss also einen "kritischen Blick auf das Urheberrechtssystem werfen" und "einen rechtlichen Rahmen schaffen, der den Weg ebnet für einen raschen Ausbau dieser (Digitalisierungs-) Dienste"). Aber zugleich soll kein Rechteinhaber Bedenken haben müssen, denn "eine gerechte Vergütung der Autoren" soll zugleich gesichert sein.
Wie es scheint, soll hier ein Bär gewaschen werden, ohne ihn zu befeuchten.
Der Eiertanz der Kommissare wird verständlicher, wenn man bedenkt, wie empfindlich die Verlage und auch einzelne Autoren auf jeden Versuch reagieren, das Urheberrecht zu verändern, sofern es durch diese Änderungen nicht zu einer Verbesserung der Rechtslage für Verlage und Autoren kommt. Dabei ist dieser Schutz der Urheberrechte schon so perfekt, dass die EU das notwendige Vorhaben der Digitalisierung von Büchern zum Stillstand verurteilt sehen muss.
Die Regale der Bibliotheken sind zum größten Teil ("rund 90%") mit verwaisten Werken gefüllt, bei denen die Rechteinhaber nicht oder nur schwer zu ermitteln sind. Doch in der aktuellen rechtlichen Situation muss jedes Digitalisierungs-Vorhaben scheitern, denn ein ungenehmigtes Einscannen wäre eine Verletzung des Urheberrechts.
Google hat es in diese Hinsicht leichter, denn die einvernehmliche Einigung mit der Author's Guild gestattet problemlos die Aufnahme verwaister Werke ("orphaned works"). Doch das ist auch nur deshalb möglich, weil das US-Rechtssystem mit der Sammelklage und dem übertragbaren Copyright-Anspruch eine geeignete rechtliche Grundlage für einen solchen Vertrag bietet.
Um in diesem Punkt Probleme mit europäischen Verlagen und Autoren zu vermeiden, hat Google sich schon bereit erklärt, auf alle verwaisten und vergriffenen Bücher aus Europa zu verzichten, die noch als kommerziell erhältlich gelistet sind und für die keine explizite Zustimmung des Autors vorliegt. Allerdings steht sowieso schon zu erwarten, dass Google Books europäische Autoren vorrangig mit Werken erfasst, für die in den USA ein Copyright-Eintrag besteht.
Wenn in dieser Situation der französische Kulturminister beklagt, die kulturelle Vielfalt werde gefährdet, dann stimmt das schon. Allerdings ist das in erster Linie deshalb richtig, weil das US-Projekt aus den genannten Gründen in erster Linie englischsprachige Werke berücksichtigt und weil es diese Werke damit leichter zugänglich macht. Das europäische Prestige-Projekt Europeana dagegen, zu dem Frankreich etwa die Hälfte der erfassten Werke (Bücher, Bilder, Zeitungen etc.) beigesteuert hat, kommt nicht von der Stelle.
Durch europäisches Urheberrecht geschützt, können die allermeisten europäischen Werke somit nicht elektronisch zugänglich gemacht werden. Das wird sich auch für jene rächen, die sich heute für eine Beibehaltung der Schutzansprüche einsetzen. Spätestens dann, wenn Google Books - und sei es "rechtswidrig", etwa über Proxies - in Europa in vollem Umfang genutzt werden kann, wird man vermutlich auch hier zu Konzessionen bereit sein. Doch die Bereitschaft wäre nur der erste Schritt in einem Wettlauf, der schon lange begonnen hat.
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