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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Moderne, digitale Geräte bieten viele Möglichkeiten zur Überwachung des Verbraucherverhaltens. Diese Möglichkeiten haben den nützlichen Nebeneffekt, dass sie auch zum Auffinden gestohlener Geräte genutzt werden können. Doch die New York Times schreibt aus Sicht der US-Verbraucher, dass die Hersteller sich störrisch zeigen, wenn sie diese Möglichkeiten auch einsetzen sollen.

Die Zeitung führt dafür einige Beispiel wie etwa Amazon, Apple oder auch Sirius an. Doch die meisten Fälle folgen dem gleichen Schema: Wird ein Gerät gestohlen, sind die Hersteller bestenfalls dann bereit, den Fall zur Kenntnis zu nehmen, wenn als "Beweis" eine polizeiliche Ermittlung des Diebstahls belegt wird. Nur dann sind die Hersteller willens, die Mitteilung des Kunden überhaupt wahrzunehmen. Das alleine heißt noch nicht viel.

Ein von der Zeitung zitierter Amazon-Kunde zeigt sich beispielsweise überzeugt, dass nach der Meldung des Verlusts zwar sein eigenes Konto des Lesegeräts Kindle deaktiviert wurde. Doch er ist ebenfalls überzeugt, dass ein anderer ein neues Konto für das Gerät eingerichtet hat und dieses Konto von Amazon mit gekauften Büchern beschickt wird. Seine Aufforderung, das technisch Machbare zu leisten und das verschwundene Gerät zu deaktivieren, wurde jedenfalls nicht befolgt.

Ähnlich verhält es sich auch bei anderen Geräten wie etwa iPhones oder Sirius Radiogeräten, die ebenfalls vom Hersteller bei Kontaktaufnahme deaktiviert werden könnten - wenn dieser es nur wirklich wollte. Warum diese Hilfe verweigert wird, kann der Beitrag der NY Times auch nicht erklären. Es wird vermutet, dass die Hersteller den damit verbundenen Aufwand scheuen und die Gefahr, selbst des Missbrauchs bezichtigt zu werden. Das etwa dann, wenn sich das gestohlene Gerät als tatsächlich verkauft erweist.

Ein anderer Grund besteht in vielen Fällen vermutlich darin, dass die Endgeräte von den Unternehmen so stark subventioniert werden, dass sich die Abschaltung aus wirtschaftlicher Sicht nicht lohnt. Das dürfte aber vor allem dann zutreffen, wenn der Bestohlene sich auf eigene Kosten Ersatz beschaffen muss, um die mit dem subventionierten Gerät verbundene Leistung auch nutzen zu können.

 

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