LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

Im Fall des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat der Bundestag gestern einstimmig die Aufhebung der Immunität beschlossen. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft ist mit ihrem Antrag durchgedrungen, Freunde im Parlament hat Tauss wohl nicht mehr. Dabei hat er mit großer Wahrscheinlichkeit das Gute gewollt und wurde dadurch zum politisch Unberührbaren.

Liest man seine eigene Darstellung der Ereignisse seit März dieses Jahres, dann könnte man den Eindruck gewinnen, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt im Sinne des anstehenden Wahlkampfs instrumentalisiert wurde. Während Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihren Kampf gegen die Kinderpornographie in die Öffentlichkeit trug, wurde der schon seit Jahren als engagierter Bekämpfer solcher Straftaten bekannt gewordene Tauss unvorbereitet und öffentlich des Besitzes von Kinderpornos bezichtigt.

Dass er diese Materialien auf seinem Rechner hatte, bestreitet er nicht. Doch er begründet den Besitz mit eigenen Recherchen gegen solche Verbrecherringe. Während dieser Privatermittlungen tauschte er mit einzelnen Personen Materialien und zahlte Geld für weitere Bilder, um Informationen über eine ihm gegenüber angedeutete "Produktionsstätte" zu erhalten. Wäre es ihm gelungen, so hätte man ihn als Helden der Nation gefeiert, der mehr leistet als das Bundeskriminalamt.

Seine Recherchen erwiesen sich jedoch als erfolgslos. Anstatt nun aber das heikle Material zu vernichten, oder den Behörden zu übergeben, hat er es "in einen Koffer verpackt und in meiner Dienstwohnung weggeräumt". Diese Darstellung, geäußert kurz nach den Hausdurchsuchungen im März, beinhaltet einen logischen Bruch, den man nicht übersehen sollte.

Tauss ist es nach eigener Darstellung klar, dass Kinderpornographie keine normale Straftat ist, sondern ein enorm emotional diskutiertes Thema, das ähnlich wie die "Sicherheit" zur Durchsetzung politischer Ziele genutzt werden kann. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite kann der Aufbau eines Zusammenhangs zu diesem Thema leicht zur Vernichtung einer im öffentlichen Licht stehenden Person dienen. Schon der Verdacht kann genügen, um dieses Ziel durchzusetzen.

Dennoch behielt Tauss dieses Material, als seien es belanglose Briefmarken oder Schallplatten. Obwohl er in den vergangenen Jahren sehr genau die rechtliche Diskussion verfolgt hat und ihm klar sein musste, dass in einigen juristischen Kreisen schon die Speicherung im Cache eines Browsers nach einem Zufallsfund als "Besitz" ausgelegt wird. Man darf solches Material nicht im Besitz haben, um es eventuell später noch einmal einsetzen zu können, oder um es aus Akribie abzulegen.

Dass er diese rechtliche Situation kannte, ist kaum zu bestreiten. Der frühere "Internet-Experte der SPD" stellte sich nur gerne der Presse zur Verfügung, um Statements abzugeben. Und zwar zu jedem Thema, solange es eine Verbindung zum großen Oberthema "Internet" gab. Sucht man bei Google nach Nennungen seines Namens bei Google kommt man alleine unter heise.de zu 1.640 Nennungen.

Dass ein derartiger "Fund" auf seinem Rechner oder auf anderen Datenträgern zur vollständigen Vernichtung seiner politischen Karriere führen muss, hätte ihm in dieser Situation wohl klar sein müssen.

Als der Vorwurf in einer "Befragung" angesprochen wurde, von der Tauss nicht, wohl aber die Presse informiert war, nahm die Fahrt in den Abgrund ihren Lauf. Sehr schnell wandten sich alle von ihm ab, was auch die Medien betrifft, die er über Jahre mit seinen Meinungen erfreut hatte - zumal diese Meinungen oft dem Geschmack des Internet-kundigen Lesers entsprachen.

Die SPD konnte sich einen "Päderasten" als Schlagzeilenmacher ebenfalls nicht leisten und wollte von lästigen Dingen wie etwa einer "Unschuldsvermutung" nichts wissen. Tauss streckte die Segel, verließ seine Partei und wandte sich der Piratenpartei zu - die sich aber offenbar auch nicht zu bereitwillig zeigt, ihn als "ersten Parlamentsabgeordneten" in bedeutender Stellung aufzunehmen.

Das wird sich frühestens ändern, wenn er von den Vorwürfen freigesprochen wird, beziehungsweise wenn festgestellt wird, dass er als Abgeordneter das Recht auf eigene Recherchen hatte. Doch auf dieses Urteil lohnt es sich eigentlich nicht zu warten. Nicht nur, weil es nach den Bundestagswahlen erfolgt und deswegen nicht mehr so bedeutsam sein wird.

Die Stuttgarter Zeitung hat das Problem schon in der Überschrift "Verurteilt ohne Urteil" treffend zusammengefasst. Für Tauss stellen sich im Grunde nur noch Fragen wie die nach der Kostenübernahme oder nach einer etwaigen Bestrafung. Seine Karriere ist zu Ende, seine Ehre und sein Ansehen hat er schon jetzt verloren. Daran kann kein Urteil mehr etwas ändern.

 

Links:



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...