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Wie am Montag beschrieben, will ein US-Gericht per Beschluss von ICANN verlangen, eine außerhalb der USA registrierte .-org Domain zu löschen. Jetzt geht die Internet-Verwaltung vorauseilend auf diese Forderung ein und weist sie zurück.

Es geht nach wie vor um die Domain Spamhaus.org der gleichnamigen Anti-Spam-Organisation. Das von dem Briten Steve Linford geleitete Nonprofit-Unternehmen betreibt unter anderem eine Sperrliste, mit der die Mails notorischer Spam-Absender blockiert werden. Diese ROSKO-Liste (Register of Known Spam Operations) wird weltweit auf Tausenden von Servern eingesetzt und schützt nach Einschätzung von Spamhaus ca. 650 Millionen Mail-Konten weltweit vor Spam.

Die ROSKO-Liste wird überwiegend von Providern eingesetzt, wobei diese Nutzung freiwillig erfolgt. Dennoch hatte e360 Insight - laut Linford ein Ein-Mann-Spam-Unternehmen aus Chicago - Klage gegen Spamhaus eingeleitet. Und zwar vor einem Gericht in Illinois. E360 verlangte dort, dass Spamhaus die geschäftsschädigende Erwähnung des Unternehmens in der ROSKO-Liste aufgibt und für die frühere Listung Schadensersatz leistet.

In dem daraufhin eingeleiteten Gerichtsverfahren scheint sich Spamhaus zunächst zu Wort gemeldet zu haben. In der Entscheidung (PDF) vom 13. September heißt es jedenfalls, Spamhaus habe eingangs seine Aktionen verteidigt, dann aber seinen Widerspruch zur Klageschrift zurückgezogen. Auch die Anwälte der Spam-Gegner seien dann nicht mehr erschienen.

Daraufhin entschied das Gericht in einem Versäumnisurteil zunächst im Sinne der Kläger auf einen Schadensersatz von 11,7 Millionen Dollar. In einer weiteren, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, einer "Proposed Order", ordnet der Richter dann auch noch an, ICANN müsse den Domain-Eintrag "spamhaus.org" suspendieren. Dieses vom Kläger "vorgeschlagene" (proposed) Entscheidung tritt in Kraft, sollte der Beklagte sich nicht äußern.

Man kann nun vermuten, dass diese bisher noch nie so konkret ausgesprochene Androhung einer Domain-Löschung auch die Folge eines prozessualen Fehlverhaltens des Beklagten ist - auch Richter reagieren gegentlich emotional. Vor allem, wenn ein Beklagter aus dem Ausland zunächst bereit ist, sich zu verteidigen, aber nach Einberufung eines Bundesgerichts die Zuständigkeit dieses Gerichts verneint.

Nichtsdestotrotz wurde mit dieser Entwicklung schon jetzt ein Präzendezfall geschaffen. Das zeigt auch die Reaktion der ICANN, die bereits erfolgt, noch bevor das Gericht selbst in irgend einer Weise Kontakt mit der Internet-Verwaltung aufgenommen hätte. In einer Pressemitteilung fasst ICANN zunächst die Situation zusammen und zeigt dabei, dass man sich bereits recht gut mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Allerdings weist ICANN es auch in aller Deutlichkeit zurück, das Gericht in seinen Forderungen unterstützen zu können. Die Internet-Verwaltung sei weder dazu in der Lage noch dazu autorisiert, einen Domain-Eintrag zu suspendieren. Einzig der Registrar sei dazu in der Lage - "und in bestimmten Fällen auch die Internet Registry".

Eine für das Gericht vermutlich wenig befriedigende Antwort, denn die Domain spamhaus.org wurde beim Registrar Tucows registriert. Und Tucows hat seinen Hauptsitz in Toronto, Kanada - also außerhalb der Zuständigkeit des Gerichts in Illinois.

Interessant wird es nun, ob der Richter trotz der vorauseilenden Stellungnahme der ICANN bei seiner Forderung bleiben wird und möglicherweise auch den von der Internet-Verwaltung schon gelieferten Notnagel in Anspruch nimmt. Denn laut ICANN kann ja in bestimmten Fällen auch die Registry als Zentralverwaltung einer ^Top Level Domain einen bestimmten Domain-Eintrag manipulieren.

Registry im Fall der TLD .org ist jedenfalls die mit der Internet Society eng verbundene Public Interest Registry (PIR) mit Sitz im US-Bundesstaat Virginia. Dort könnte eine richterliche Anordnung durchaus durchgesetzt werden, sollte nicht zuvor das Handelsministerium oder eine andere amtliche Stelle aus Furcht vor politischen Konsequenzen in den Vorgang eingreifen.

Auf eine solche Einflussnahme jedenfalls setzt Spamhaus-Betreiber Linford. Denn ihm ist genauso wie ICANN klar, welche Konsequenzen die Löschung der Domain eines britischen Spam-Bekämpfers durch das US-kontrollierte Unternehmen ICANN hätte. Dies wäre für alle Befürworter einer Internationalisierung der Internet-Verwaltung ein gefundenes Fressen. Damit wäre beweisen, wie nachteilig eine US-Kontrolle über das Internet ist.

Doch ob diese Prognose Linfords nun eintritt oder nicht, er scheint jedenfalls gewillt, diese Machtprobe bis zum Ende durchzuspielen. Ratschlägen, der Domain-Enteignung durch einen Umstieg auf eine andere Adresse zuvorzukommen, erteilt er eine Absage. Ein solcher Trick gäbe dem Gericht Anlass, von einer kriminellen Intention auszugehen. "Wir wollen aber keine Vorstrafe, nur weil wir den Spam bekämpfen. Normalerweise verschaffen wir den Spammern eine Vorstrafe und nicht umgekehrt" (sinngemäß übersetzt).



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