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23. September 2009
Posted in Internet News
Ursprünglich sah das von Staatschef Nicolas Sarkozy persönlich unterstützte Gesetzesvorhaben eine Art "Piratenbekämpfung auf dem kleinen Dienstweg" vor. Sollten illegale Downloads mit einem französischen Internet-Anschluss in Verbindung gebracht werden können, so sollte erst das Mittel einer Verwarnung zum Einsatz kommen. Bei einer dreimaligen Verwarnung sollte die Hadopi-Behörde dann schon selbst zu schmerzhaften prophylaktischen Maßnahmen schreiten dürfen und den Internet-Zugang des Piraten abklemmen.
Eine strenge Logik, die sich als rechtlich fehlerhaft erwies. Die französischen Verfassungshüter erklärten das Vorhaben für rechtswidrig. Die Jurisdiktion in Gestalt eines Richters musste bei dieser Vollstreckungsmaßnahme das letzte Wort haben und nicht die Exekutive. Jetzt wurde das Gesetz entsprechend geändert und von den gesetzgebenden Kammern bestätigt.
Doch ist es wirklich noch die scharfe Waffe, die Sarkozy zum Schutz der Künstler und ihrer Urheberrechte schwingen wollte? Möglicherweise nicht, denn die Richter Frankreichs werden verfolgt haben, dass die Abschaltung des Internet-Zugangs auf europäischer Ebene eher kritisch gesehen wird. Wenn also Entscheidungen dieser Art kommen, ist früher oder später mit Anfragen oder gar Verfahren in Brüssel zu rechnen.
Doch bis dahin ist erst einmal ein weiter juristischer Weg und das französische Gesetz beinhaltet neben dieser Sperre auch eine allgemeine Verschärfung der strafrechtlichen Möglichkeiten. Piraten droht beispielsweise eine Geldstrafe von 300.000 Euro sowie eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Sogar dem Inhaber eines Online-Zugangs, der aus Nachlässigkeit den Download gestattet, droht eine Strafe von 1.500 Euro - und eine einmonatige Internet-Sperre. Hinzu kommt wie immer die Möglichkeit der Geschädigten, auf zivilrechtlichem Weg beispielsweise Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auf Frankreichs Piraten-Jugend, die den Download nicht lassen kann, kommen also schwere Zeiten zu.
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