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24. September 2009
Posted in Internet News
Der Bankmitarbeiter war von einem Kunden gebeten worden, eine Mail mit vertraulichen Informationen zu seinem eigenen Bankkonto an seine Adresse bei Google Mail zu verschicken. Das tat der Angestellte auch prompt, stellte am nächsten Tag dann aber fest, dass er wohl die falsche Mail-Adresse unter gmail.com angeschrieben hatte. Damit nicht genug, hatte er gleich noch die Datensätze von 1.300 weiteren Kunden an die falsche Adresse als Mail-Anhang verschickt.
Die falsche Mail-Adresse kann noch als Fauxpas durchgehen, aber der Anhang geht weit über einen kleinen Irrtum oder einen Vertipper hinaus. Auch den Bankangestellten scheint Panik erfasst zu haben, als er dann die falsche Mail-Adresse noch zwei Mal anschrieb und um sofortige Löschung der Daten bat. Wie auch immer er es anstellte, laut den Gerichtsunterlagen versuchte der Angestellte sogar, die Mail "zurückzuholen".
Das war natürlich vergebens und als der Inhaber des Google-Kontos sich ebenfalls nicht meldete, kontaktierte man schließlich Google selbst. Ob denn das Konto überhaupt aktiv sei wollte man wissen und wie man vorgehen könne, um sicherzustellen, dass die fehlgeleiteten Informationen nicht missbraucht werden. Was übersetzt heißen dürfte "könnt ihr bitte bitte die unnötigen Daten auf diesem Konto löschen, wenn es ohnehin nicht genutzt wird?"
Bei Google reagierte man aber nach Dienstvorschrift: Informationen über Mail-Konten oder andere Hilfestellungen werden nur auf richterliche Verfügung geliefert, Ende der Diskussion.
Daraufhin versuchte die Bank aber offenbar nicht, eine Verfügung (Subpoena) zu erhalten. Vielmehr klagte man gegen Google, um an die Informationen über den Konteninhaber zu gelangen. Über diese Klage wäre ansonsten kaum etwas an die Öffentlichkeit gelangt, denn der Richter hat das Verfahren nicht öffentlich gemacht ("sealed"), um dem Kläger Gelegenheit zu geben, die fragliche Mail-Adresse aus dem Text der Klageschrift zu redigieren.
Doch die beschriebenen Details konnten dennoch an die Öffentlichkeit gelangen und auch dafür ist wieder die Kompentenz der Banker verantwortlich zu machen.
Denen scheint nämlich aufgefallen zu sein, dass sie in keinem besonders vorteilhaften Licht erscheinen. Also wurde bei Gericht beantragt, die vom Richter bereits "versiegelte" Klage "under seal" zu stellen, "um eine Panik seitens der Kunden und eine Welle von Auskunftsbegehren zu vermeiden". Das lehnte das Gericht aber ab. Der Versuch einer Bank, die unautorisierte Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu verschleiern, sei kein Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Sprach's und machte mit dieser Ablehnung auch die Details des Falls bekannt, den die Bank so gerne verschwiegen hätte, während das eigentliche Verfahren weiterhin nicht-öffentlich ist.
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