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Eine arbeitslose Juristin aus New York erhält kein Arbeitslosengeld mehr, weil sie der zuständigen Behörde die mit ihrem Blog erwirtschafteten GoogleAdsense-Einnahmen gemeldet hat. Es geht dabei um den doch recht stolzen Durchschnittswert von zur Zeit 1,30 Dollar pro Tag.

Die Frau hatte erst im vergangenen Jahr ihr Studium abgeschlossen und war dann nach nur sechs Monaten Anstellung in einer Kanzlei gefeuert worden. Weil ihr das Leben in New York zu teuer war, zog sie nach St. Louis (Missouri) und muss dort für ihre Anwaltszulassung eine weitere Prüfung über sich ergehen lassen. Das Arbeitsministerium in New York sollte derweil ihr Arbeitslosengeld in Höhe von 405 Dollar pro Woche weiter zahlen.

Weil sie mit zu dieser Zeit ihrem privaten, von Google gehosteten Blog nach drei Monaten der Bearbeitung die "Schallgrenze" von 100 Dollar Einnahmen erreicht hatte und dieses Geld zur Auszahlung kam, hielt sie es für notwendig, die Einnahmen der Behörde zu melden. Deren Regelwerk sieht es jedoch vor, dass jede gemeldete Einnahme, in welcher Höhe auch immer, zu einer Kürzung der Mittel um 25% führt. Statt der 405 Dollar erhielt sie also nur noch 300 Dollar.

Dann beging sie aber einen weiteren Fehler und ließ sich von einem Mitarbeiter der Behörde beraten. Der meinte, es handele sich gar nicht wie von ihr vermutet um ein Einkommen, sondern um eine Residualzahlung. Also um eine Zahlung, die sich auf eine bereits abgeschlossene Tätigkeit bezieht, die nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Doch als sie der Behörde diesen Einwand mitteilte, reagiert man dort wiederum nach Vorschrift. Da unklar sei, ob und welche Einnahmen sie erziele, werde man vorläufig alle Zahlungen an sie einstellen. Bis der Fall geklärt ist, muss sie also von ihren Adsense-Einnahmen leben. Insgesamt hat sie bisher immerhin 238 Dollar eingenommen, die ausgezahlten 100 Dollar eingeschlossen. Wie heißt es passend in einem deutschen Sprichwort? Gehe nie zu deinem Ferscht, wenn Du nicht gerufen werscht!

 

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