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Seit April gilt in Schweden ein verschärftes Urheberrecht ("Ipred"), das Provider dazu zwingt, die Namen ihrer Kunden preiszugeben, wenn diese ihren Zugang oder einen Server dazu benutzen, das Urheberrecht anderer zu verletzten. Doch im ersten Testfall für dieses Gesetz hat ein Berufungsgericht jetzt gegen die klagenden Rechteinhaber entschieden.

Der Fall der fünf klagenden Herausgeber von Audiobüchern war bereits im April anhängig. Der Provider sollte die Namen eines Kunden nennen, auf dessen Server über 2.000 Hörbücher gespeichert und möglicherweise auch mit anderen geteilt worden sein sollen. Da das Gesetz nicht retrospektiv angewandt werden darf, beschränkte sich die Klage auf den Vorwurf, 27 Hörbücher seien dort zum Download angeboten worden.

Denn diese Hörbücher hatten Mitarbeiter des Interessenverbandes "Antipiratbyrån" als Zeugen auf dem Server vorgefunden. Doch das genügte nicht allen Richtern des Berufungsgerichts als Beweis. Zwei der vier Richter waren der Ansicht, dass kein Beweis für die öffentliche Verbreitung der Hörbücher erbracht worden war. Der Server sei mit Passwort gesichert gewesen und es sei ebenso gut möglich, dass nur ein kleiner Kreis von Anwendern die Bücher benutzte - was demnach als rechtmäßig einzustufen wäre. Es gebe insgesamt gesehen jedenfalls keinen Beweis, dass eine breitere Öffentlichkeit auf die Daten Zugriff nehmen konnte.

Dadurch wurde - aufgrund der doppelten Zählung der Stimme des Vorsitzenden Richters - das in erster Instanz getroffene Urteil auf Herausgabe der Kundendaten abgewiesen. Jetzt aber können die Kläger immer noch das Höchste Gericht Schwedens anrufen, um sich Klarheit zu verschaffen. Für bereits laufende oder auch künftige Klagen bedeutet die Entscheidung jedoch erst einmal, dass die Beweislage sorgfältiger zu prüfen sein wird. Klagen gegen Piraten werden also nicht einfacher.

 

 

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