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19. Oktober 2009
Posted in Internet News
Der vom Werbeblogger beschriebene Fall setzt zweifelsohne Emotionen frei. Viele Blogger beziehungsweise Leser können es nicht verstehen, dass ein bekanntes Unternehmen, das einen guten Ruf zu verlieren hat, derart mit Kanonen auf Spatzen schießt. Prompt werden die Abmahnungen samt Unternehmen verdammt und in vielen Foren private Boykott-Entscheidungen öffentlich zur Kenntnis gebracht (".. nie mehr kaufe ich was bei denen!").
Doch man muss auch feststellen, dass dieses Muster der öffentlichen Verarbeitung sich im Internet seit Jahren fast schon regelmäßig wiederholt: Immer wieder berichten Medien oder auch Blogs über (vermeintlich) ungerechtfertigte Abmahnungen, die Unschuldige treffen, oder mit denen mindere Vergehen mit der vollen Wucht der Gesetze geahndet werden. Ebenfalls regelmäßig erzeugen solche Berichte dann eine Vielzahl an empathischen Reaktionen und Solidaritätsbekundungen.
Doch nach ein paar Jahren der Beobachtung muss man auch feststellen, dass die meisten dieser Reaktionen lediglich Strohfeuer sind und nur ganz selten ein Momentum entwickeln, das länger als ein paar Tage anhält. Obwohl das schon bemerkenswert ist, denn Abmahnungen werden tagtäglich verschickt und oft aus noch weitaus weniger nachvollziehbaren Gründen als im Fall der Jack Wolfskin-Tatze. Aber nur wenige Abmahnungen sind offenbar interessant genug, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erwecken. Warum das ist, kann nur schwer verallgemeinert werden.
Im aktuellen Fall hält sich das abmahnende Unternehmen immerhin an die Regeln und beschränkt sich auf Fälle, bei denen die Tatze etwa im Zusammenhang mit Textilien verwandt wurde. Die meisten der Markeneintragungen des Unternehmens betreffen die Klassen 18 ("Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus...") oder 25 (Bekleidungsstücke...) und Jack Wolfskin darf also insbesondere in diesem Bereich Schutzansprüche geltend machen.
Um textile Produkte ging es im übrigen auch in dem Rechtsstreit, den die Berliner taz mit Jack Wolfskin auszufechten hatte. Damals hatte die Berliner tageszeitung Handtücher mit Tatzen-Logo in den Vertrieb gebracht und wurde von dem Outdoor-Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert. Die tageszeitung hatte keinen Markeneintrag und unterlag trotz prioritätsfrüherer Nutzung ihrer "Tazze".
Das Verhalten des Abmahners Wolfskin mag ansonsten
moralisch fragwürdig erscheinen, doch es ist auch in gewissem Sinne nachvollziehbar.
Schließlich kaufen viele Verbraucher Waren nur deshalb, weil sie ein bestimmtes
Logo oder einen bestimmten Firmennamen tragen. Obwohl diese Waren dann häufig besonders teuer sind, oder gerade deshalb. Also sorgen diese Unternehmen dafür, dass ihre
Schutzzeichen auf keinen Fall durch ähnliche Marken verwässert oder gar
von anderen kopiert werden.Der Verbraucher "zwingt" die Markeninhaber in gewissem Sinne zu diesem Verhalten.
Natürlich taucht in diesem Zusammenhang auch immer wieder das Argument auf, es gehe sicher auch ohne (teure) Abmahnungen. Die Betroffenen beziehungsweise die "Störer" würden auch auf "einfache Mails" schon reagieren. Das mag sogar in der Mehrzahl der Fälle zutreffen. Doch für die Unternehmen ist die zentrale Funktion einer Abmahnung die dauerhafte Vermeidung einer Wiederholungsgefahr, die nur durch eine schriftliche Unterlassungserklärung zu erreichen ist.
Ob diese Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Druck zu erhalten ist, ist eine andere Frage. Weshalb häufig die Leistung externer Anwälte eingekauft wird, was wiederum Kosten verursacht. Das ist auch in anderen Ländern häufig so, wenngleich man dort eher selten auf einer Übernahme der Kosten für die "Geschäftsführung ohne Auftrag" drängt.
In den USA beispielsweise sind Unterlassungsaufforderungen ("cease-and-desist letter") für den Abgemahnten meist kostenlos - sofern die Angeschriebenen ihr Verhalten wie gefordert "aufgeben und unterlassen". Doch in Deutschland hält man die Kostenübernahme durch den Abgemahnten für ein probates Vorgehen, das die Abgeordneten (und Juristen) im Deutschen Bundestag bisher jedenfalls nicht abschaffen wollten.
Solange es sich so wie beschrieben verhält, bleibt den Abgemahnten somit nur die Möglichkeit, in angemessener Form auf die Abmahnungen zu reagieren. Das Handlungs-Repertoire ist dabei beschränkt, wie die von "Feil-Rechtanwälte" bei eBay zusammengestellte Übersicht in knapper Form zeigt. Doch es ist in den meisten Fällen sinnvoller, sich gegen eine Abmahnung juristisch zur Wehr zu setzen, oder den Vergleich zu suchen, als (nur) auf Unterstützung durch die Öffentlichkeit zu setzen. Zumal die von dort angebotene Unterstützung nicht immer uneigenützig erfolgt und einer niedrigen Halbwertzeit unterliegt. In dieser Hinsicht sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
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