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Die Europäische Kommission erhöht den Druck auf die Mitgliedsstaaten: Die Digitalisierung von Büchern und Bibliotheken soll vorangetrieben werden, um mit der Entwicklung in den USA Schritt halten zu können. Rechtsbereiche wie insbesondere das Problem der "verwaisten Werke" müssen unbedingt auf europäischer Ebene geklärt werden. Die weitaus meisten Bücher in europäischen Bibliotheken sind verwaiste Werke, es sind also keine Rechteinhaber zuordenbar. Doch ein Einscannen dieser Werke ist auf Grundlage heutigen Rechts eine Urheberrechtsverletzung.

Es geht der Kommission dabei nach eigenen Angaben vorrangig um die Interessen (seh-) behinderter Menschen, die von der Digitalisierung in besonderem Maße profitieren würden. Doch es scheint auch klar, dass die Diskussion um das amerikanische Google Books-Projekt eine viel stärkere Triebfeder darstellt, als die Fürsorgepflicht der Staatengemeinschaft für Behinderte.

Wäre die Dampfwalze Google nicht schon in zig Universitäten eingerollt, um- Urheberrecht hin, Urheberrecht her - Millionen von Büchern einzuscannen, dann ließe die EU die eigene digitale Bibliothek Europeana weiter als französische Fleißaufgabe vor sich hindümpeln. So aber wird der Kommission unmissverständlich klar gemacht, dass Europa die Kontrolle über weite Teile der Bereiche Bildung und Kultur zu verlieren droht. Eine

US-Suchmaschine für Bücher mit angeschlossenem Buchhandel kann sich in jeder Form nur zum Nachteil für Europa entwickeln. Entweder, weil die Europäer von diesem Instrument ausgeschlossen werden, oder weil die Europäer per Internet ins Ausland reisen müssen, um die Vorzüge dieses Systems zu nutzen. Der Verfahrensfortschritt, den Google dabei in der Zwischenzeit erreicht hat, ist nach realistischen Maßstäben schon gar nicht mehr einzuholen. Nicht nur, weil auch schon Millionen europäischer Werke von Google digitalisiert und zentral zusammengefasst werden konnten.

Google ist es durch das Vorpreschen auch gelungen, viele wichtige Stakeholder auf die eigene Seite zu ziehen. Das Projekt Google Books hat zwar auch in den USA viele Feinde. Doch dem Großteil der Beteiligten ist klar, welche Vorteile das Projekt für den Standort USA mit sich bringt, und dass die Digitalisierung der gedruckten Informationen eine unausweichliche Entwicklung darstellt.

Daher zeigt man sich auch bereit, für Problembereiche wie die verwaisten Werke pragmatische Lösungen zu akzeptieren. Wie auch immer der Rechtsstreit (Sammelklage) zwischen Google und dem Autorenverband Author's Guild ausgehen wird, am Ende des Tunnels steht erwartbar eine Lösung, wie mit den verwaisten Werken umzugehen sein wird. So "ungerecht" diese Lösung auch sein mag, an ein Scheitern von Google Books glaubt niemand mehr ernsthaft.

Der EU steht dagegen noch ein langer Weg bevor. Als "nächste Schritte" definiert eine jetzt vorgelegte Mitteilung "Urheberrechte in der wissensbestimmten Gesellschaft" unter anderem die "Aufstellung gemeinsamer Normen für den Umfang der 'gründlichen Suche' nach Eigentümern verwaister Werke und der Aufklärung möglicher Urheberrechtsverstöße bei deren Verwendung".

Damit wird deutlich, dass sich Europa gerade erst in der Phase der Problemdefinition befindet. Und man kann davon ausgehen, dass der notwendige Versuch, eine geeignete Lizenzierung für die verwaisten Werke zu finden, in jedem nationalen Theater zu einem gigantischen Hauen und Stechen führen wird. Nicht unter den Urhebern wohlgemerkt, sondern unter jenen, die die Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen Werken beanspruchen.

Auch im Rahmen einer öffentlichen Konsultation haben sich nämlich zwei grundsätzlich verschiedene Positionen gezeigt: "Bibliotheken, Archive und Universitäten setzen sich für das 'öffentliche Interesse' ein und befürworten ein weniger einschränkendes Urheberrechtssystem. Dagegen argumentieren Verleger, Verwertungsgesellschaften und andere Rechteinhaber, dass der beste Weg zur Wissensverbreitung und zu einem größeren und effektiveren Zugang zu den Werken über Lizenzvereinbarungen führt".

Oder verkürzt ausgedrückt: Die Bildungseinrichtungen unterstützen ein neues Urheberrecht, während die kommerziell interessierten Rechteinhaber eine Gratifikation auf Basis des rechtlichen status quo verlangen. Eine Änderung des Urheberrechts würde für die Rechteinhaber aber bedeuten, auf anstehende Geschenke aus der europäischen Kasse zu verzichten. Wer wollte solch einen Opferwillen schon ernsthaft erwarten?

 

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