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Die Phorm-Eskapaden Großbritanniens könnten jetzt zu einem Verfahren gegen das Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof führen. Die Europäische Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass Großbritannien die EU-Datenschutzvorschriften nicht angemessen umgesetzt hat. Entsprechende Verdachtsmomente haben sich erhärtet, nachdem die britische Regierung im ersten Verfahrensschritt auf Anfragen der Kommission nur unbefriedigend antworten konnte.

Die Kommission hatte sich in in dieser Angelegenheit erstmals im Juni vergangenen Jahres an die britische Regierung gewandt. Ein Antwort erfolgte damals erst nach Ablauf der gesetzten Frist und wurde auch nicht öffentlich gemacht. Es folgten zwei weitere Aufforderungen der Kommission und zwei weitere Antworten aus Großbritannien. Doch damit wurden die Bedenken der Kommission nicht aus dem Feld geräumt, wie die jetzt eingeleitete 2. Phase des Vertragsverletzungsverfahrens deutlich zeigt.

Wie schon im Frühjahr zusammengefasst, geht es um strukturelle Probleme des britischen Datenschutzes, die zwei Ebenen betreffen. Zum Ersten wurden die EU-Richtlinien nicht angemessen in nationale Gesetze überführt. Zum anderen bestehen seitens der Kommission Zweifel, ob das "Information Commissioner's Office" wirklich als "unabhängige nationale Aufsichtsbehörde" für Datenschutzprobleme anzusehen ist.

Daran konnten tatsächlich Zweifel aufkommen, wenn man beobachtete, wie der britische Datenschutzbeauftragte auf Beschwerden über das Phorm-Projekt reagierte. Unternehmen und Bürger beklagten, dass Provider die Kommunikation ihrer Kunden abfangen wollen, um daraus gezielte Werbeeinblendungen abzuleiten - und der Datenschutzbeauftragte hatte sich im Großen und Ganzen darauf beschränkt, die Beschwerden abzuwiegeln und dabei die Argumente der Phorm-Verantwortlichen zu wiederholen.

Allerdings hat die Kommission nun bei der Durchsicht der britischen Stellungnahmen erkannt, dass die gesetzlichen Grundlagen diese Reaktionen des Datenschutzbeauftragten mit erklären können. Denn im "Regulation of Investigatory Powers Act 2000" wird beispielsweise das Abfangen von Informationen nicht nur dann erlaubt, wenn der Betroffene seine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat. Es genügt schon, "wenn derjenige, der die Kommunikation abfängt, 'Grund zu der Annahme' hat, dass eine solche Einwilligung vorliegt".

Das ist aus Sicht der Kommission eine sehr unbefriedigende Situation und Großbritannien wird dazu aufgefordert, zu den Vorwürfen noch einmal Stellung zu beziehen, um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass die Regierung des Landes nur bedingt ein Interesse an der Einhaltung der bestehenden Datenschutzvorschriften hatte.

Die britische Partei der Freidemokraten hat jedenfalls im Frühjahr Mails analysiert, die zwischen dem dem Innenministerium und den Phorm-Betreibern ausgetauscht worden waren. Bei diesen Mails stellt sich der Eindruck ein, dass hier die Gesetzeslage bewusst ignoriert wurde, und dass beide Seiten mit der Einführung von Phorm ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Wobei die Freidemokraten vermuten, dass es eine Art versteckte Agenda des Innenministeriums gab. Möglicherweise sollten die für Werbezwecke gesammelten Daten auch den Grundstock einer Vorratsdatenspeicherung der Web-Nutzung bilden. Diese Pläne darf man inzwischen als gescheitert betrachten.

 

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