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01. Dezember 2009
Posted in Internet News
Im vergangenen Jahr war es eBay Frankreich per Verfügung verboten worden, Parfums der Marken Christian Dior, Kenzo, Givenchy oder Guerlain anzubieten. Das eBay-Verbot gilt selbst dann, wenn Tante Louise ein Duftwässerchen zu Geschenk bekommen hat, dessen Geruch Onkel Francois partout nicht ausstehen kann. Soll heißen: Ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder um ein gewerbliches Angebot, Louis Vuitton darf als Inhaber der Marken bestimmen, über welche Vertriebskanäle die Parfums auf dem Markt landen.
Eine französische Besonderheit, könnte man meinen, wenn nicht deutsche Schulranzen, spanische Sportartikel und britische Kinderwagen ähnlichen Beschränkungen unterliegen würden. Die Europäische Kommission hat vor über einem Jahr angekündigt, sich mit solchen Beschränkungen beschäftigen zu wollen, bisher aber noch keine Stellungnahme abgegeben.
Im Fall LVMH vs. eBay ist allerdings auch die Rigidität bemerkenswert, mit der der Markeninhaber auf Einhaltung der Verfügung achtet. In einer Pressemitteilung erklärt eBay, dass "1341 der 200 Millionen Artikel (...), die sich täglich bei eBay im Angebot befinden" von LVMH bemängelt worden waren. "Bei insgesamt 1091 (81%) der von LVMH vorgelegten Angebote waren die zum Verkauf stehenden Artikel vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar".
Die Kläger
konnten damit fast nur Fälle identifizieren, bei denen das Filtersystem
eBays versagt hat. Wobei man sich dabei vergegenwärtigen muss, dass bei
allen nationalen eBay-Ausgaben LVMH-Produkte angeboten werden dürfen,
und dass das Auktionshaus verhindern muss, französische eBayern Zugang
zu diesen Angeboten zu gewähren. Das kann der Suche nach einer Stecknadel im Heuhaufen ziemlich nahe kommen.
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