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03. Dezember 2009
Posted in Internet News
Das Gesetzespaket der Digital Economy Bill wurde im November von der Queen vorgestellt und wird unter anderem eine neue Variante des "3 Strikes-Verfahrens" enthalten. Die von den vier Großen bemängelte Klausel des Gesetzes betrifft aber einen anderen Punkt. Es handelt sich dabei um die "Clause 17" des Entwurfs, die man als eine Art Freifahrtschein für künftige Gesetzesänderungen bezeichnen kann.
Die Klausel sieht vor, dass der künftige Innenminister das Urheberrechtsgesetz nach Gutdünken verändern kann, wenn er dadurch Urheberrechtsvergehen im Internet reduzieren oder verhindern kann. Die Unsicherheit, die sich aus diesem Passus ergibt, wird sich nach Ansicht der Unternehmen nachteilig auf die Innovationsfähigkeit auswirken.
Wobei schon die bestehenden Online-Aktivitäten durch eine willkürlich angeordnete Maßnahme beeinträchtigt werden könnte. Was wäre beispielsweise, wenn der Minister eine stärkere Überwachung der Anwender eines Auktionshauses verlangt? Oder wenn er es einem News-Aggregator untersagt, Nachrichtentexte von Zeitungen auszugsweise wiederzugeben?
Mit solchen unvorhersehbaren Maßnahmen müssten die vier
Beschwerdeführer rechnen, wenn die Klausel 17 erhalten bleibt. Dass sie
es bleibt, ist seit gestern allerdings ungewiss. Denn bei der 2. Lesung
des Gesetzesvorschlags im Oberhaus haben auch mehrere Mitglieder des
House of Lords gegen die Klausel gewettert. Sie bevorzugen es, Gesetze
auf dem herkömmlichen Weg zu beschließen und nicht per Minister-Erlass.
Womit allerdings die Kritik an der Digital Economy Bill auch schon
erschöpft sein dürfte.
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