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10. Dezember 2009
Posted in Internet News
Als er diese Antwort auf eine Frage ("die Menschen vertrauen Google wie ihrem besten Freund, sollten sie das tun?") neulich in einem TV-Interview lieferte, hatte Schmidt zwar wahrscheinlich in erster Linie die strafrechtliche Seite des potentiellen Handelns gemeint. Denn wie er weiter erklärt, geht es ihm darum, dass Suchmaschinen "in der Realität Daten für einige Zeit speichern" und die US-Gesetze ("Patriot Act") es von Firmen wie Google verlangen, diese Daten an Ermittler weiter zu geben.
Doch für Kritiker wie den Journalisten Ryan Tate oder den Sicherheitsexperten Bruce Schneier macht Schmidts Aussage klar, welchen Stellenwert Datenschutz und Privatsphäre für Google haben: Nur Leute mit Dreck am Stecken haben Geheimnisse ("Secrets Are for Filthy People").
Schneier versucht dabei (erneut) den Wert der Privatsphäre als Freiheitsrecht zu verdeutlichen, das es zu verteidigen gilt. Er betrachtet die Privatsphäre (bzw. den Datenschutz) als einen Schutz vor dem Missbrauch der Macht durch jene, die die Macht in Händen halten. Und er betont, dass es keine Dichotomie "Sicherheit contra Datenschutz" geben darf, wie es oft in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird. In Wirklichkeit gehe es um die Wahl zwischen Freiheit und Kontrolle (durch andere). Womit allerdings auch er wieder in erster Linie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat meint.
Die ursprüngliche Frage aber war, ob Google das Vertrauen verdient, das die Anwender der Suchmaschine entgegen bringen. Diese Frage ist weit schwerer zu beantworten als die Frage nach der staatlichen Verwertung von Informationen, die Google oder andere Unternehmen - aus ihrer Sicht notwendigerweise - horten. Die Verwertung etwa im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist eigentlich nur ein Folge- oder Abfallprodukt einer anderen Entwicklung.
Diese andere Entwicklung besteht darin, dass Google ebenso wie andere Unternehmen Informationen sammelt, um den Benutzern bessere Dienste zu erweisen. Das ist kein hohler Spruch der Marketing-Abteilungen dieser Unternehmen, sondern trifft den Nagel auf den Kopf. Wenn beispielsweise Amazons Buchempfehlungen das Interesse der Kunden treffen, dann wird das von vielen Kunden als Vorteil empfunden. Ebenso ist es Google gelungen, durch die Beobachtung der Suchmaschinen-Nutzung die Werbung auf eine neue Ebene zu heben, denn kontextspezifische Werbung muss oftmals als sinnvolle Ergänzung der Suchergebnisse bezeichnet werden.
Der Erfolg beider Unternehmen bestätigt die Richtigkeit dieses Denkens. Doch diese Vorteile entwickeln zunehmend Schattenseiten, je intensiver und kontinuierlicher die Dienstleister ihren Kunden die Wünsche von den Augen ablesen.
Das ist auch gerade der Punkt, der bei Google immer häufiger zu Kritik führt. Die Anwender können es zwar akzeptieren, wenn eine Eingabe im Suchschlitz kurzfristig dazu genutzt wird, um eine geeignete Werbung aus einem Pool der möglichen Anzeigen auszuwählen. Doch das Verständnis beginnt zu schwinden, wenn beispielsweise die Suchmaschinennutzung langfristig aufgezeichnet wird, um die Suchergebnisse verbessern zu können.
So, wie Google vor wenigen Tagen angekündigt hat, die personalisierte Suche auch auf nicht eingeloggte Anwender auszudehnen. Wieso die für 180 Tage gespeicherte "Search Activity" die Suchergebnisse verbessern soll, leuchtet nicht auf Anhieb ein. Schon einleuchtender ist es, wenn ein Anwender, der vor zwei Wochen nach Informationen über Neuwagen gesucht hat, auch bei der Suche nach weniger werthaltigen Dingen Werbung von Autoverkäufern erhält.
Diesen Zusammenhang erwähnt Google zwar nicht bei seiner Ankündigung. Doch selbst wenn Google den Zusammenhang bestreiten würde, wäre das Misstrauen in dieser Hinsicht gerechtfertigt groß.
Was aber das allgemeine Vertrauen in Google angeht, so ist das eine sehr individuelle Angelegenheit. Jeder für sich muss entscheiden, ob er Google Informationen geben will. Denn auch bei der personalisierten Suche bietet Google die Möglichkeit eines Opt-out. Man muss dazu entweder die Cookies löschen, oder auf der Ergebnisseite oben rechts den Schalter "Webprotokoll" beziehungsweise "Web History" aufrufen.
Das werden sicher nur jene tun, die ein Interesse an ihrer "Freiheit" in Gestalt des Datenschutzes beziehungsweise der Privatsphäre haben. Doch das ist vielleicht auch eine Lektion, die den europäischen Anwendern im Zuge der Globalisierung noch bevorsteht.
Aus Sicht der europäischen Datenschützer ist der Datenschutz ein Schutzbereich, den jeder Bürger ohne eigenes Zutun erwarten kann. Der eher laxe Datenschutz der USA dagegen verlangt eher ein aktives Zutun des Verbrauchers. Der US-Bürger steht vor der Wahl, ob er ein Recht in Anspruch nehmen will, während ein europäischer Bürger sich zumindest in der Vergangenheit keinerlei Gedanken zu machen brauchte.
Es wäre aber sinnvoll, wenn auch die Bürger in Europa erkennen würden, welche Freiheit der Datenschutz im Grunde bedeutet. Denn ohne diese Erkenntnis ist man nur allzu leicht bereit, den als selbstverständlich empfundenen Schutz der Bequemlichkeit zu opfern - und Datenschützer als Menschen abzutun, die etwas zu verbergen haben.
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