Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
11. Januar 2010
Posted in Internet News
Zweifel an der Mitteilung stellen sich schon deshalb ein, weil auf französischer Seite keinerlei Hinweis auf ein solches "Recht auf Vergessen" zu finden sind. Aufgemacht wird der britische Beitrag vielmehr mit den Stellungnahmen eines neu gegründeten französischen Unternehmens, das sich mit dem "Reputation Management" im Internet beschäftigt.
Darunter versteht man, verkürzt gesagt, die Löschung von nachteiligen Online-Informationen. Weltweit beschäftigen sich schon etliche Unternehmen damit, beispielsweise Karriere schädigende frühere Äußerungen der Kunden aus Foren und anderen Web-Angeboten zu entfernen. In Frankreich scheint dieses Geschäftsmodell jedoch noch neu. Zumindest hat das Pariser Unternehmen es in der Vorweihnachtszeit geschafft, einige Medienberichte zu lancieren.
Bei der BBC werden diese Informationen über die angeblich notwendige Rufkosmetik im Internet jedoch um die Neuigkeit des nicht näher erläuterten Gesetzesentwurfes erweitert. Womit gar nicht behauptet werden soll, dass es diesen Gesetzesentwurf nicht gibt. Es ist noch nicht einmal zu bestreiten, dass ein solcher Gesetzesentwurf vielleicht sogar sinnvoll sein könnte.
Im deutschen Bundesdatenschutzgesetz ist in gewissem Sinne schon Ähnliches vorgesehen, denn Verbraucher haben das Recht, die Löschung gespeicherter Daten zu verlangen. Doch dabei handelt es sich in aller Regel um personenbezogene Daten, die beispielsweise von Dienstleistern gespeichert werden. Der von der BBC angedeutete Gesetzesentwurf würde dagegen in erster Linie die Löschung von Kommunikationsvorgängen (Mails, Postings etc.) betreffen, die von den Verbrauchern selbst irgendwann verursacht wurden.
Hier eine Löschung von Informationen per Gesetz zu erzwingen, dürfte sich sehr schwierig gestalten. Anbieter von Foren können sich beispielsweise regelmäßig darauf berufen, dass ihre eigenen Richtlinien ein Übertragung der Nutzungsrechte an den Postings beinhalten. Außerdem könnten sie argumentieren, dass eine individuelle Löschung solcher Informationen mit einem beträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.
Wie solche Probleme von einem französischen
Gesetzesentwurf umgangen werden können, ist aus juristischer Sicht
sicher eine interessante Fragestellung. Von daher kann man dem fraglichen Gesetzesentwurf mit Spannung entgegen sehen.
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