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US-Richterin Marilyn Patel - einst für den Untergang Napsters verantwortlich - macht auch im Fall RealNetworks die Niederlage endgültig. Der Vorwurf des Software-Herstellers an die Adresse der Filmstudios, wonach diese gegen das Kartellrecht verstoßen haben, wurde von Patel abgewiesen.

Die Entscheidung dürfte der letzte Akt in einem Verfahren sein, an dem von vornherein Zweifel angebracht waren. Real, sonst selbst im Umgang mit Kopierschutzverfahren geübt, wollte Software und auch eine darauf aufbauende Hardware in den Handel bringen, mit der "legale" Kopien von kopiergeschützten Film-DVDs möglich werden. Diese Kopien sollten selbst wiederum kopiergeschützt sein und Real erhoffte sich wohl, dass dies die Studios dazu bringen könnte, das Produkt zu unterstützen und es womöglich gemeinsam zu vermarkten.

Doch bei den konkreten Verhandlungen blitzte der Software-Hersteller ab. Dennoch sollte das Software-Produkt "RealDVD" auf den Markt gebracht werden, wobei Real am Tag der veröffentlichung Klage gegen die Filmstudios erhob. Das Gericht sollte feststellen, dass die Erstellung von Kopien nicht gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, und dass Real den mit dem Interessenverband DVD CCA geschlossenen Vertrag über die lizenierte Nutzung des DVD-Scramblers CSS ebenfalls nicht verletzt.

Die Filmstudios schickten auch ihre Juristen ins Rennen und klagten wegen der Verletzung des Urheberrechtsgesetzes sowie des CSS-Vertrags. Einem von den Filmstudios beantragten Verfügungsantrag wurde stattgegeben. Der Vertrieb der Software wurde umgehend untersagt.

Die Hoffnung des Software-Unternehmens auf einen ähnlichen Sieg wie ihn der Hardware-Hersteller Kaleidescape im Jahr 2007 erringen konnte, blieb versagt. Real wurde es wegen Verletzung des CSS-Lizenzvertrags dauerhaft untersagt, die Kopier-Software zu vertreiben. Auch Reals "Vorbild" Kaleidescape erlitt kurze Zeit später eine Niederlage vor Gericht.

Dennoch gab Real nicht auf und ergänzte seine Klage um den Vorwurf, die Studios hätten sich aus ihrer marktbeherrschenden Stellung heraus geweigert, die CSS-Lizenzen so zu ergänzen, dass eine Umgehung des Schutzes durch RealDVD möglich geworden wäre.So sei es zu dem Scheitern des Produktes undden damit verbundenen Kosten gekommen.

Doch in diesem Punkt erteilt Patel dem bereits gescheiterten Kläger eine schallende Ohrfeige: Real selbst habe während der ganzen Verhandlungen behauptet, man brauche gar keine CSS-Lizenz, denn der CSS-Schutz bleibe unberührt. Außerdem sei es zu den Verzögerungen und Behinderungen des Real-Produktes nur gekommen, weil RealDVD absehbar gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt und daher vom Gericht der Vertrieb gestoppt wurde.

Schuld an den entstandenen Schäden sei also nur das Gericht sowie vor allem der Kläger selbst.

 

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