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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Der Volksgerichtshof Nr. 1 in Peking hat eine Klage des internationalen Dachverbands der Musikindustrie IFPI gegen die chinesische Suchmaschine Baidu.com abgewiesen. Links auf den illegalen Download von Musikstücken sind demnach nicht als Urheberrechtsverletzung zu werten.

Es handelte sich bei dem Verfahren wohl um den Versuch einer Revision eines früheren Urteils, bei dem die Kläger ebenfalls abgeschmettert worden waren. Womit sich nun erst recht die beachtliche Situation ergibt, dass das chinesische Recht sich im Sinne der Informations- und Meinungsfreiheit als freizügiger erweist, als beispielsweise die Auslegung des deutschen Rechts durch die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt.

Denn in München ergingen nun schon wiederholt Entscheidungen wegen Links auf die Firma Slysoft (Hersteller von Kopier-Software) also auch auf allofmp3.com (Musik-Download), obwohl beide Zieladressen weithin bekannt sind und der strafbare Aspekt des Links in erster Linie in der angeblichen Bequemlichkeit für den Verbraucher liegt.

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