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Etwas unsensibel zeigte sich Google beim Streit mit einem australischen Künstler und Aborigines. Ein 11 Jahre altes Mädchen hatte den Wettbewerb Doodle for Google mit einem Logo gewonnen, das auch die Flagge der Aborigines verwendet. Diese Flagge ist aber urheberrechtlich geschützt. Und Google soll eine Zahlung von Lizenzgebühren verweigert haben. Also wurde das Doodle des Mädchens ohne die Flagge reproduziert.

Was sich zunächst anhört wie ein typischer Streit um Urheberrechtslizenzen, ist keiner. Die Flagge - oben schwarz für die Ureinwohner, unten rot für die Erde beziehungsweise für das von den Aborigines vergossene Blut und die Sonnenscheibe in der Mitte - war im Jahr 1970 von dem ebenfalls aborigine-stämmigen Künstler Harold Thomas kreiert worden. Sie wurde ein Symbol für die damalige Landrechtsbewegung der Ureinwohner, mit der diese sich schließlich Eigentumsrechte an ihrem angestammten Land im Northern Territory erstritten.

Thomas, als Kind Opfer der damals oft praktizierten Zwangsadoptionen ("Stolen Children") zur Assimilierung der Ureinwohner, erkämpfte sich 1997 gerichtlich das Urheberrecht, nachdem die Flagge zwei Jahre zuvor schon zu einer offiziellen Flagge erklärt worden war. Diese Vorgeschichte lässt ahnen, dass die Nutzung der Flagge durch ein kommerzielles Unternehmen nicht unproblematisch ist.

Das scheint auch den Verantwortlichen der Suchmaschine klar gewesen zu sein, die den Kontakt zu Thomas suchten, nachdem die 11jährige den Doodle-Wettbewerb gewonnen hatte. Über den Verlauf der Gespräche gibt es aber unterschiedliche Darstellungen. Google meint, man sei zu allen möglichen Zugeständnissen bereit gewesen, doch am Ende habe Thomas entschieden, damit einfach nicht zufrieden zu sein.

Der Künstler dagegen gibt an, man habe sich ihm respektlos genähert und gefordert, die Flagge kostenlos nutzen zu können. Nach einem wiederholten Hickhack kam es am Ende zu einem "Hungerlohn-Angebot" und er habe sich gefragt, warum er sich überhaupt damit beschäftigen sollte. Also endeten die Gespräche und im Logo des Mädchens wurde die zentrale Flagge entfernt.

Dass Google sich den (oft unmäßigen) Forderungen von Rechteinhabern verweigert, ist nichts Neues. Das gilt erst recht, wenn Schutzrechte mehr oder minder kaschiert zu Erpressungsversuchen missbraucht werden. Aus ähnlichen Gründen darf Google Mail in mehreren Ländern Europas nicht mit dem Namen "GMail" bezeichnet werden. Wobei Google in diesen Fällen zunächst die Marken-Recherche versäumte und dann kein Interesse hatte, sich den teilweise überhöhten Forderungen von Marken-Spekulanten zu ergeben.

Doch im Fall Thomas wäre es wohl sinnvoller gewesen, sich nicht auf den Streit mit dem Künstler einzulassen. Entweder, man hätte gleich auf die Flagge verzichten sollen, oder sich eben mit dem Künstler einigen müssen. Vor dem Hintergrund der noch lange nicht bewältigten Geschichte der Aborigines in Verbindung mit einem Wettbewerb, der eigentlich Googles freundliche Seite unter Beweis stellen soll, wirkt die Reaktion der Suchmaschine etwas schäbig. Oder, wie der Sidney Morning Herald titelt: "Oje, Google erschlafft im Streit um das Logo".

 

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