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Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC hat im vergangenen Jahr einen ersten Entwurf für eine mögliche rechtliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität veröffentlicht. Dieser Entwurf soll jetzt öffentlich diskutiert werden und die Bürgerrechtsbewegung EFF kritisiert, dass dieser Entwurf ein Schlupfloch enthält, das von der Unterhaltungsindustrie gewünscht wurde.

Dieses Schlupfloch besteht in einem Passus, der es den Zugangs-Providern gestattet, "vernünftige" Maßnahmen gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu treffen. Wie Ars technica es darstellt, erlaubt dieser Passus also beispielsweise Comcast genau die Art der Traffic-Filterung, wegen der die FCC den Provider im vergangenen Jahr gerügt hat.

Doch das ist nicht ganz richtig. Comcast wurde in der FCC-Entscheidung gerügt, weil die Filterung des Bit Torrent-Traffic pauschal erfolgte und vor allem weil die Kunden des Providers nicht darüber informiert worden waren. Maßnahmen dieser Art werden durch den FCC-Passus nun keineswegs erlaubt.

Es umgekehrt zu erwarten, dass die Behörde den Providern generell die Filterung von P2P-Traffic verbietet, ist wiederum politisch naiv. Der Versuch, in den USA ein Gesetz oder eine andere gesetzliche Regelung durchsetzen zu können, die den Tausch illegaler Kopien schützt, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Lobby der Unterhaltungsindustrie würde das schon im Ansatz verhindern.

Der Passus, der nur den rechtmäßigen Transfer unter Schutz stellt, ist daher eigentlich selbstverständlich. Allerdings zielt die Kritik von EFF im Grunde auf einen anderen Punkt: Aus diesem Passus darf kein Freibrief entstehen, der es den Providern gestattet, eine Filterung auf Ebene von Anwendungen durchzuführen. Eine solche Maßnahme darf nicht als "vernünftig" akzeptiert werden, auch wenn der überwiegende Teil des P2P-Traffics nicht-legalen Zwecken dient. Anwendungen wie Bit Torrent sind für sich erst einmal wertneutral zu sehen, weil damit auch legale Downloads vorgenommen werden können.

Die Haltung der Industrie ist es aber, dass man bei der Bekämpfung der Piraterie Kollateralschäden in Kauf nehmen muss. Oder, wie eine Sprecherin des Musikverbands RIAA es vor Jahren ausgedrückt hat, "wenn man mit einem Netz fischt, fängt man manchmal auch einen Delfin". Das aber kann nicht Sinn und Zweck einer Regelung zur Wahrung der Netzneutralität sein. Insoweit muss man den Bürgerrechtlern recht geben, wenn sie eine deutlichere Formulierung oder die Entfernung des Schlupfloch-Passus' fordern.

 

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