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Der Rechtsstreit um den Kamerawagen von Google Street View, der ohne Genehmigung eine Privatstraße in Pennsylvania befahren hat, ist doch noch nicht ausgestanden. Ein US-Berufungsgericht hat dem Revisionsantrag teilweise stattgegeben. Allerdings mit der Einschränkung, dass ohne weiteren Nachweis eines Schadens nur auf 1 Dollar Schadensersatz geklagt werden darf.

Damit wird das Verfahren - wenn überhaupt - zu einem Streit um rechtliche Prinzipien. In eben diesem Sinne wurde auch die weitere Entscheidung der 1. Instanz bestätigt, dass durch die StreetView-Fotos die Privatsphäre des klagenden Ehepaars nicht verletzt wurde. Im Berufungsverfahren soll es einzig um die Frage gehen, ob sich Google eines "Trespassing"-Deliktes schuldig gemacht hat.

Diese Deliktgruppe mit "Hausfriedensbruch" oder "Überschreiten von Grenzen" zu übersetzen greift etwas zu kurz. Ein Trespassing kann immer dann beobachtet werden, wenn ein Dritter die Sache eines Anderen ohne dessen Wissen oder sogar gegen dessen Willen in irgend einer Form in Besitz nimmt. Auch wenn dies nur kurzfristig und ohne weiteren Schaden für den Betroffenen erfolgt. In einem authentischen Fall wurde beispielsweise vor Jahren ein Mann des Trespassing bezichtigt, weil er die Kamera eines anderen Passagiers an einem Flughafen in die Hand genommen und unbeschädigt wieder zurückgelegt hatte.

Im Fall des Ehepaars aus Pennsylvania ging es bei dem Trespassing-Vorwurfs um das Befahren einer Straße, die als Privatstraße gekennzeichnet ist sowie um das Benutzen einer Grundstückseinfahrt. Wobei die Kläger meinen, man dürfe das Benutzen der Wege nicht herunterspielen, nur weil beispielsweise ein in die Irre geleiteter Fahrer diese Strecken ungestraft benutzen dürfte.

Man dürfe nicht vergessen, dass die Kamera auf dem Dach des Fahrzeugs sowie die gesamte Technologie Googles dem Übergriff einen anderen Kontext gebe. Vor diesem Hintergrund müsse das Vorgehen des Unternehmens beurteilt werden.

 

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