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04. Februar 2010
Insbesondere die Versicherung soll sich dabei "nach dem teureren Fahrzeug richten". Eine etwas missverständliche Äußerung, denn Elektrofahrzeuge sind im Vergleich zu manchem Sechszylinder nach wie vor eine sehr teure Anschaffung. Steuerliche Vorteile, wie sie seit Jahren gewährt werden, haben daran nichts geändert. Was auch bedeutet, dass die Einführung von Wechselkennzeichen steuerlich so gut wie keinen Vorteil bringt, wenn das Zweitfahrzeug elektrisch angetrieben wird.
Doch jetzt werden erst einmal die Versicherungen um Rat in dieser Angelegenheit gefragt und die werden der Idee der Wechselkennzeichen wohl ebenfalls skeptisch gegenüberstehen. Denn ein Wechselkennzeichen würde wohl auch bedeuten, dass mehrere Fahrzeuge mit nur einer Anmeldung von mehreren Personen gefahren werden können. Das aber würde das Kostenrisiko der Versicherungen in die Höhe treiben, während die Versicherungsbeiträge stagnieren oder sogar zurückgehen.
Ein Ausweg könnte beispielsweise
darin bestehen, ein System der allgemeinen Straßenmaut für
Personenkraftwagen einzuführen, bei dem auch die Versicherungsgebühren
nutzungsabhängig zu berechnen sind. Aber davon hat Ramsauer bisher
jedenfalls noch nicht gesprochen.
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