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Die Verhandlungen um den Schlichtungsvertrag zwischen Google und dem Autorenverband Author's Guild gehen in zweite Runde. Auch der neue Entwurf des Vertrags, über den das Gericht entscheiden muss, stößt auf Kritik. Wobei das Justizministerium seine grundsätzliche Kritik an dem Deal wiederholt.

Das Ministerium ist zwar weiter der Auffassung, dass der angestrebte Deal für alle von Vorteil ist, weil er Millionen Bücher online zugänglich macht. Doch das Zustandekommen leidet unter dem grundsätzlichen Problem, dass hier das Verfahren der Sammelklage fast schon missbräuchlich verwandt wird, um eine Geschäftsvereinbarung zu treffen, die weit über die Streitpunkte hinausgeht, um die es in dem Verfahren geht.

Dieser Eindruck drängt sich allerdings auf, wenn man sieht, wie Kläger und Beklagter in dem Verfahren Schulter an Schulter einen Vertrag entwickeln und gegen die Kritik von außen beziehungsweise der anderen Teilnehmer an der Sammelklage verteidigen. Alle anderen interessierten Parteien sind gezwungen, sich an der "class action" zu beteiligen, wenn sie ihrer Stimme Gehör verschaffen wollen. Was beispielsweise auch für Autoren und Verleger anderer Länder gilt.

Doch an diesem Weg wird man nun festhalten müssen, obwohl schon früher festgestellt wurde, dass hier eigentlich die US-Gesetzgeber gefragt wären. Denn die Sammelklage wird nur Googles Vorgehen rechtlich klären. So erklärt sich dann auch, warum das Justizministerium das Gericht auffordert, den überarbeiteten Schlichtungsvertrag ebenfalls abzulehnen. Auch wenn Google Books in der angestrebten Form eigentlich eine gute und hilfreiche Sache ist.


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