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Der britische Lord Lucas hat in einer Rede vor dem House of Lords die gängige Praxis der anwaltlichen Drohbriefe der Musikindustrie an mutmaßliche Musikpiraten in Großbritannien als legale Erpressung bezeichnet.

Das Argument des Abgeordneten ist einfach: Wenn ein Verbraucher ein Schreiben der Kanzlei ACS:Law Solicitors erhält, einer von den Musikunternehmen bevorzugten "Law Firm", dann wird ein mangelndes Gleichgewicht der Kräfte spürbar. Denn für den angeblichen Piraten bedeutet dieses Schreiben, dass er sich entweder der Forderung beugt und einen Betrag zwischen 500 Pfund und 1.000 Pfund bezahlt, um einer Klage zu entgehen. Oder er lässt sich auf das Risiko eines Prozesses ein, was im Fall einer Niederlage einen Verlust von 10.000 Pfund bedeuten kann. Die Niederlage ist aber nicht auszuschließen, weil der Verbraucher die vermeintlichen Beweise der Kläger nicht widerlegen kann.

Diese Situation wird sich noch verschärfen, wenn die Digital Economy Bill wie geplant in Kraft treten wird. Denn dieses Gesetz sieht unter anderem eine Variante des "3 Strikes" Verfahrens vor, bei dem schriftliche Verwarnungen an Piraten vorgesehen sind, die einer Sperrung des Internet-Zugangs vorausgehen. Lord Lucas ist nach einem Schriftwechsel mit der Kanzlei der Auffassung, dass dort das neue Gesetz als Grundlage weiterer Drohbriefe in der bekannten Form gesehen wird. Erst kommen die Warnungen, dann kommen die Forderungen der Kanzlei.

 

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