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Ein ganzer Schulbezirk im US-Bundesstaat Pennsylvania muss sich vor Gericht verantworten. Ein Schüler hat stellvertretend für alle 1.800 High School-Besucher des Bezirks eine Sammelklage gestartet. Der Grund: Die Schule hatte Notebooks an die Schüler verteilt, mit deren Kameras die Schüler daheim überwacht werden konnten.

Aufgeflogen ist dieser beispiellose Fall, weil der Kläger von einem stellvertretenden Schuldirektor bestraft werden sollte. Er habe sich zuhause "ungebührlich verhalten", was der Lehrkörper mit einem Beweisfoto belegte. Jetzt fürchten nicht nur die Schüler um ihre Privatsphäre, sondern auch die Angehörigen. Denn die Administratoren der Schule konnten die Kameras der Apple Notebooks offenbar beliebig aktivieren und somit 1.800 mobile Wanzen dirigieren.

Die Schulbehörde zeigt sich dennoch von Schuldgefühlen unbefleckt. In einer Stellungnahme heißt es, man habe die "Sicherheitsfunktion" nur für den Fall installiert, dass ein Notebook gestohlen wird. Nur dann, wenn ein Notebook als gestohlen oder vermisst gemeldet wurde, sei die Funktion aktiviert worden. Und das auch nur, um Standbilder zu erzeugen.

Von einem Diebstahl des Notebooks ist in der Klageschrift im Zusammenhang mit dem ungebührlichen Verhalten aber nichts zu lesen. Ganz davon abgesehen müsste es den Verantwortlichen eigentlich klar sein, dass jede technische Möglichkeit dieser Art immer auch mit der Gefahr des Missbrauchs einhergeht.

Doch die Haltung, die man vielen Unternehmen aus dem Silicon Valley nachsagt, gilt wohl inzwischen auf für Schulen: "Fragt nicht um Erlaubnis, denn ihr könnt immer noch um Verzeihung bitten" ("Don't ask for permission because you can always ask for forgiveness")!". So bedauert auch die Schulleitung in ihrem Schreiben, dass ihr Vorgehen zu Unannehmlichkeiten geführt haben könnte. Die Gerichte sollten damit beginnen, solche Einlassungen als erschwerende Umstände zu würdigen.

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