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Im Fall des Schülers, der gegen seine Schule wegen unerlaubter heimlicher Überwachung mit Hilfe der Webcam seines Schul-Notebooks klagt, gibt es eine kleine Neuigkeit. Der Anwalt des Jungen erklärt vor laufender Kamera, worin das "ungebührliche Betragen" des Jungen bestanden hat.

Wegen eines angeblichen Verhaltensfehlers zuhause in den eigenen vier Wänden und außerhalb der Schulzeiten hatte ihn ein stellvertretender Schulleiter gerügt und ihm als Beweisstück die Kameraaufnahme gezeigt, was den Fall ins Rollen brachte. Die Aufnahme zeigte nach Angaben des Anwalts, wie der Junge zwei "Mike & Ike" ("Jelly Beans" mit Fruchtgeschmack) in den Fingern hält und sie genüßlich isst. Das hatte der Schulleiter wohl als Einnahme von Drogen interpretiert.

Die Schule bestätigt dies nicht und will sich immer noch nicht über die näheren Umstände des Falls äußern. Man rechtfertigt das Programm weiterhin als Sicherheitsmaßnahme für den Fall, dass ein Notebook gestohlen wird. Oder, wie es inzwischen auch heißt, für den Fall dass geliehene Notebooks gegen die Leihvereinbarung vom Schulgelände entfernt werden.

Die Sicherheitsfunktion, die nicht nur Kamerabilder sondern auch Screenshots anfertigt, soll in diesem Schuljahr in "weniger als 50 Fällen" aktiviert worden sein. Damit bezieht man sich wohl auf 42 gestohlene Notebooks im laufenden Schuljahr.

Allerdings erklärt das nicht, wieso die Kamera im Fall des Klägers aktiviert wurde. Denn sein Notebook war nicht als gestohlen gemeldet. Der Klägeranwalt konnte inzwischen erreichen, dass es der Schulleitung per Verfügung untersagt wird, diese Sicherheitsfunktion noch einmal zu aktivieren. In einem sehr knappen Schreiben teilt die Schulleitung dazu mit, man sei erfreut dass diese Entscheidung des Gerichts überflüssig war, denn man habe die Funktion bereits freiwillig auf allen Notebooks deaktiviert.

 

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