Preispiraten Preispiraten 6.5 - der intelligente Preisvergleich!

Noch bequemer geht es nicht: Suchen Sie nach Online-Auktionen in 18 Ländern. Wir erinnern Sie per Mail oder SMS, wenn der Hammer fällt. Für den perfekten Preisvergleich suchen die Piraten zusätzlich in über 10.000 Shops nach den günstigsten Angeboten. Mit Google Maps zeigen Ihnen die Piraten, wo ihr Schnäppchen zum Verkauf steht. Dazu gibt es Testberichte und weitere Hilfen. Auch für Ihre nächste Urlaubsreise!

Testen Sie selbst auf preispiraten.de ! Selbstverständlich kostenlos.

 

In einer weiteren Sitzung haben die britischen Lords einen sehr umstrittenen Teil des Gesetzesentwurf für die digitale Wirtschaft ("Digital Economy Bill") zu Fall gebracht. Doch zugleich haben sie den Entwurf um einen Zusatz erweitert, der Dienste wie YouTube in Gefahr bringt.

Der gestrichene Teil betrifft die "Clause 17" des Entwurfs, wonach der Innenminister das Urheberrechtsgesetz nach Gutdünken verändern kann, um Urheberrechtsverstöße im Internet zu verhindern. Gegen diese gefährliche Gummi-Klausel hatten eBay, Facebook, Google und Yahoo Europa in einem offenen Brief gewandt. Dieser Teil der Klausel 17 scheint nun zwar vom Tisch.

Doch dafür wurde der Klausel ein neuer Zusatz verpasst, wonach es den High Court-Richtern gestattet wird, gegen Web Sites Verfügungen zu erlassen, wenn der Verdacht besteht, dass dort "bedeutsame Mengen" an urheberrechtlich geschütztem Material gehostet wird. Diesen Zusatz hatten die Liberaldemokraten eingebracht. Vermutlich, um den Gerichten wieder etwas mehr Macht in die Hände zu geben, nachdem etwa die Regelung der "3 Strikes" gerichtliche Verfahren zum Nachteil der Betroffenen überflüssig macht.

Aber der vielleicht gut gemeinte Vorschlag der Liberaldemokraten birgt neue Risiken. Denn als Gesetz gibt es den Rechteinhabern die Möglichkeit, mit schwerem Geschütz gegen Sites vorzugehen, deren rechtliche Situation hinsichtlich des Urheberrechts weniger eindeutig ist. Sites etwa, die wie YouTube Inhalte speichern, die von Anwendern hochgeladen wurden und bei denen es oft nicht gleich klar ist, ob die urheberrechtlichen Fragen vollständig geklärt sind.

YouTube könnte man vermutlich durchaus vorwerfen, dass dort bedeutsame Mengen geschützter Werke rechtswidrig vorrätig gehalten werden. Und im Fall einer solchen Beschwerde könnte ein Richter entscheiden, dass ihr Betrieb eingestellt oder der Zugang zu ihr gesperrt werden muss.

 

Links:



Dieser Beitrag wurde gesperrt. Es kann kein Kommentar abgegeben werden.

Updates und Infoletter

Der Intern.de Newsletter (Mail-Abo) wird täglich verschickt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

...am häufigsten aufgerufen

Piraten zu Haft verurteilt - aber wer geht schon gerne ins Gefängnis?
Liest man heute, was die deutschen Mainstream-Medien über die gestrige Ablehnung des Revisionsantrags im Fall...   mehr...
MegaUpload - Hosting Provider wollen zwei Wochen mit der Löschung der Daten warten
Seit einigen Tagen werden Meldungen verbreitet, wonach die bei MegaUpload gespeicherten privaten Inhalte am Donnerstag...   mehr...
Kaleidescape - Gerichtsurteil sieht in Film-Server Urheberrechtsverletzung
´Nach einem schon seit fast acht Jahren dauernden Rechtsstreit scheinen die Hollywood-Filmstudios nun doch gegen den...   mehr...
Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde wegen Slysoft-Links ab
Über den Rechtsstreit der (deutschen) Musikindustrie gegen den Heise-Verlag hat nun auch das Bundesverfassungsericht...   mehr...
Britische Richter machen im Fall des UFO-Hackers Druck - 10 Jahre nach der Tat
Die britische Gerichtsbarkeit hat nach 10 Jahren Streit um die Auslieferung von Gary McKinnon die Nase voll: Zwei...   mehr...
Intern.de FindLinks Intern.de Internet News Intern.de News Mix