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08. März 2010
Gleichzeitig berichtet der Anwalt der Schule, dass Mitarbeiter "eine private Web Site mit einigen Bildern für die Polizei des Bezirks unterhielten, die nur die beiden Angestellten sehen konnten". Sich darauf einen Reim zu machen fällt schwer. Die Beurlaubung der beiden Personen sei wohl überlegt, aber Routine im Fall solcher Anschuldigungen. Dabei liegt es auf der Hand, dass eine solche Beurlaubung üblicherweise zu weiteren Verdächtigungen führt und als Schuldanerkenntnis interpretiert wird.
Doch nicht nur diese Angabe des Anwalts ist etwas zweifelhaft. Er sieht aus rechtlicher Sicht keine Schuld seiner Mandanten. Zumindest könne man auf Grundlage der Gesetze gegen das heimliche Abhören elektronischer Kommunikation ("Wiretapping Laws") keine Straftat konstruieren, "denn es wurden keine Audio-Aufnahmen gemacht".
Bezeichnend ist jedenfalls, dass der neue Besitzer der für die Aufnahmen benutzten Software deren Funktionalität längst deutlich verändert hat. Die Möglichkeit, die Webcam zu aktivieren, wurde beispielsweise komplett entfernt. Die Software kann zwar noch immer benutzt werden, um gestohlene Geräte aufzuspüren. Doch diese Funktionen werden jetzt von Mitarbeitern des Unternehmens nach einer Diebstahlmeldung aktiviert, beziehungsweise kontrolliert - und nicht von den IT-Abteilungen der Kunden.
Der stellvertretende Schuldirektor, der einem Schüler wegen
eines angeblich aufgezeichneten Verhaltensfehlers gedroht hatte,
bestreitet inzwischen dieses Vorkommnis. Der Anwalt des Schülers, der die ganze Sache durch seine Klage ins Rollen brachte, will dagegen die fraglichen Bilder gesehen haben. Sie zeigen demnach,
wie der Junge genüsslich Süßigkeiten nascht. Es wird vermutet, dass dies von dem Direktor als Drogenkonsum interpretiert worden war.
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