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09. März 2010
Es geht wie so oft in solchen Fällen um die "Sales Tax", die in den USA auch beim Online-Verkauf erhoben werden kann. Von den Verkäufern können die Bundesstaaten die Abgabe allerdings nur verlangen, wenn die Waren an Kunden im gleichen Bundesstaat verkauft wurden, und wenn der Verkäufer eine Niederlassung in diesem Bundesstaat hat.
Darum geht es auch in dem neuen Gesetz Colorados, das im letzten Monat in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verlangt von allen Online-Händlern, entweder die Steuern stellvertretend einzusammeln, oder der Verwaltung die Daten jener Kunden zu übergeben, die in diesem Bundesstaat eingekauft haben. Von Teilnehmern an Partnerprogrammen ist in dem Gesetz aber nicht die Rede, weshalb die Kündigung unverständlich bleibt, auch wenn Amazon selbst die Kündigung als "das Ergebnis des neuen Gesetzes" bezeichnet.
Aber vielleicht erwartet man, dass der Bundesstaat die Partner des
Unternehmens in die Pflicht nehmen könnte, sobald Amazon die Einhaltung
des neuen Gesetzes verweigert. Und der Buchhändler hat bereits deutlich
gemacht, dass die stellvertretende Sammlung der Steuern für das
Unternehmen nicht in Frage kommt. Was auch wiederum nachvollziehbar ist,
denn diese sonderbare steuerrechtliche Konstellation ist ein klarer
Wettbewerbsvorteil für den Online-Verkauf. Und sobald Colorado als
Bundesstaat ohne Amazon-Niederlassung sich mit der Forderung durchsetzt,
würden auch andere Bundesstaaten dem Beispiel folgen.
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