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Pink Floyd will mit einer Klage gegen das britische Label EMI eine Entscheidung erzwingen. Beide Seiten interpretieren eine Regelung des Vertrags unterschiedlich, die Musiker wollen gerichtlich klären lassen, ob Vereinbarungen des Vertrags sich nur auf die Erstellung physikalischer Kopien beschränkt, oder ob sie ohne weiteren Nachtrag auch für die Online-Vermarktung gelten.

Im konkreten Fall wäre es Pink Floyd dabei lieb, wenn der Plattenvertrag und seine Ausführungen sich auch auf die Online-Welt beziehen. Die Musiker haben für laut Vertrag das Recht, den Verkauf von ausgekoppelten Musikstücken zu verbieten. Nur die vollständigen Alben dürfen produziert und verkauft werden. Doch in der MP3-Welt des Internet sind auch einzelne Musikstücke zu haben. Denn EMI als Vertragspartner der Band sieht diese Regelung nur für Platten und CDs verbindlich.

Ein sicher wichtiger Streitpunkt und die Musiker wollen wissen, "wo sie in Folge des Vertrages stehen". Grundsätzlicher Natur scheint der Streit aber ansonsten nicht. Weder aus geschäftlicher noch aus juristischer Sicht. In der Vergangenheit wollten Musiker nicht unbedingt immer, dass die Vertragsklauseln eines Offline-Vertrages auch die Online-Vermarktung regeln. Viele Rechteinhaber (auch Nicht-Musiker) verlangen vielmehr eine separate Aushandlung der Online-Rechte. Das hat Pink Floyd wohl bisher nicht ausführlich getan.


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