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10. März 2010
Im konkreten Fall wäre es Pink Floyd dabei lieb, wenn der Plattenvertrag und seine Ausführungen sich auch auf die Online-Welt beziehen. Die Musiker haben für laut Vertrag das Recht, den Verkauf von ausgekoppelten Musikstücken zu verbieten. Nur die vollständigen Alben dürfen produziert und verkauft werden. Doch in der MP3-Welt des Internet sind auch einzelne Musikstücke zu haben. Denn EMI als Vertragspartner der Band sieht diese Regelung nur für Platten und CDs verbindlich.
Ein
sicher wichtiger Streitpunkt und die Musiker wollen wissen, "wo sie in
Folge des Vertrages stehen". Grundsätzlicher Natur scheint der Streit
aber ansonsten nicht. Weder aus geschäftlicher noch aus juristischer
Sicht. In der Vergangenheit wollten Musiker nicht unbedingt immer, dass
die Vertragsklauseln eines Offline-Vertrages auch die Online-Vermarktung
regeln. Viele Rechteinhaber (auch Nicht-Musiker) verlangen vielmehr
eine separate Aushandlung der Online-Rechte. Das hat Pink Floyd wohl
bisher nicht ausführlich getan.
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