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Apple verschafft sich in letzter Zeit zunehmend einen Ruf als Unternehmen, das geistiges Eigentum entschlossen verteidigt. Vor einem Schiedsgericht des australischen Markenamtes musste der kalifornische iPhone-Hersteller jetzt aber eine Schlappe einstecken: Das kleine "i" kann von Apple nicht vereinnahmt werden.

Hintergrund der Entscheidung ist der Versuch eines kleinen australischen Online-Händlers ("Wholesale Central"), die (Bild-) Marke "dopi" zur Anmeldung zu bringen. Die Eintragung sollte in einer Klasse erfolgen, die für Taschen gedacht ist, mit denen sich mobile Anwendungen transportieren lassen: Notebooks, MP3-Player oder auch Telefone.

Apple missfiel diese Marke. Nicht zuletzt, weil die vier Buchstaben in umgekehrter Reihenfolge den Begriff "ipod" ergeben. Daher und weil der Buchstabe "i" in der Bildmarke "dopi" abgesetzt und klein geschrieben wurde, sah Apple in der Marke des australischen Unternehmens eine den Verbraucher möglicherweise "täuschende" Ähnlichkeit. Womit dem Buchstaben alleine schon Marken-Qualität zugekommen wäre.

Doch die Richter entschieden gegen Apples Antrag und die Marke "dopi" darf nun doch angemeldet werden. Allerdings wird der australische Händler sehr vorsichtig sein müssen, wie diese Marke letztendlich eingesetzt werden kann. Eine Benutzung im Umfeld von Apple-Produkten (etwa: "dopi für Ihren iPod") wäre vermutlich keine gute Idee. Aber das wird schwierig, denn praktisch das gesamte Sortiment des Händlers besteht aus Zubehör für Apple-Geräte.

 

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