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16. März 2010
Posted in Internet News
Anfang des Monats hatten die Abgeordneten des Oberhauses das Gesetz noch kritisch diskutiert und die deutliche Einflussnahme der Musikindustrie bemängelt. Ein Teil des Gesetzes, der dem Innenminister das Recht gegeben hätte, das Urheberrechtsgesetz nach Bedarf anzupassen, wurde von den Lords sogar abgewiesen. Doch dafür wurde eine neue Klausel eingeführt, wonach richterliche Verfügungen gegen Sites möglich werden, auf denen man "bedeutsame Mengen" an urheberrechtlich geschütztem Material vermutet.
Diese Klausel ist bei den Internet-Unternehmen ebenfalls auf Kritik gestoßen, denn man vermutet, dass im Zweifelsfall schon die Beschuldigung ausreicht, um eine Sperrung zu erreichen. Ob sich diese Befürchtung bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Ebenso bleibt abzuwarten, wie die im Gesetzesentwurf enthaltene "Three Strikes" endgültig formuliert sein wird, und ob sie sich mit europäischem Recht vereinbaren lässt. Doch auch das wird sich frühestens nach den nächsten Wahlen zeigen.
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