Räucherstäbchen bei indilaya.de
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19. März 2010
Posted in Internet News
Ob diese Ablehnung des Markeneintrags weitere Folgen hat, liegt nun bei dem Inhaber der Marke beziehungsweise bei Google. Eine Nutzung der fraglichen Marke scheint es bisher nicht zu geben. So könnte es zu einer friedlichen Einigung zwischen beiden Seiten kommen - sofern die Forderungen des Inhabers nicht zu hoch angesetzt werden.
In der
Vergangenheit hat Google schon mehrfach gezeigt, dass gerade im
internationalen Umfeld bestehende Markeneintragungen und
Domain-Registrationen nur nachlässig überprüft werden. Doch zugleich war
Google vielfach nicht bereit, sich durch solche Eintragungen unter
Druck setzen zu lassen. So kommt, dass beispielsweise Google Mail in
mehreren europäischen Ländern nicht als "GMail" bezeichnet werden kann,
obwohl das der eigentliche Name des US-Produktes ist. Im Fall von Nexus
One bleibt dem Unternehmen selbstverständlich auch die Möglichkeit,
einen anderen Namen zu wählen.
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