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Kein Markenglück für Google: Das US-Patentamt hat den Antrag auf Eintragung der Marke "Nexus One" für Mobilfunkgeräte abgewiesen, weil bereits ein Markeneintrag "Nexus" aus dem Jahr 2008 besteht, was zu einer absehbaren Verwechslungsgefahr führt. Der prioritätsfrühere Eintrag gilt für Telekommunikationsdienstleistungen.

Ob diese Ablehnung des Markeneintrags weitere Folgen hat, liegt nun bei dem Inhaber der Marke beziehungsweise bei Google. Eine Nutzung der fraglichen Marke scheint es bisher nicht zu geben. So könnte es zu einer friedlichen Einigung zwischen beiden Seiten kommen - sofern die Forderungen des Inhabers nicht zu hoch angesetzt werden.

In der Vergangenheit hat Google schon mehrfach gezeigt, dass gerade im internationalen Umfeld bestehende Markeneintragungen und Domain-Registrationen nur nachlässig überprüft werden. Doch zugleich war Google vielfach nicht bereit, sich durch solche Eintragungen unter Druck setzen zu lassen. So kommt, dass beispielsweise Google Mail in mehreren europäischen Ländern nicht als "GMail" bezeichnet werden kann, obwohl das der eigentliche Name des US-Produktes ist. Im Fall von Nexus One bleibt dem Unternehmen selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen anderen Namen zu wählen.

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