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In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die Gesetzgeber des US-Bundesstaates Connecticut haben ein Einsehen und wollen durch ein neues Gesetz das Strafmaß für das "Sexting" (d.h. via MMS oder Mail verschickte Nacktaufnahmen) unter Jugendlichen reduzieren.

Für den Fall, dass sich Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren, die "sich in einer Art Beziehung zueinander befinden" gegenseitig Nacktbilder der eigenen Person zuschicken, soll künftig nur noch von einer Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden. Nach der bisherigen Gesetzeslage wäre es möglich, diese Bilder als Straftat (Erzeugung, Besitz oder Weitergabe von Kinderpornographie) einzuordnen.

Die Jugendlichen müssen daher heute noch mit entsprechend schweren Strafen rechnen. Vor allem aber droht ihnen ein Eintrag in die Datenbank der Sexualstraftäter. Diese öffentlich zugänglichen Datenbanken und ihre immer aktuellen Angaben zum Wohnort können das Leben eines sonst nicht vorbestraften Menschen nachhaltig beeinflussen.

Die angekündigte Gesetzesänderung - wie sie auch in 18 anderen Bundesstaaten diskutiert wird - ist daher zu begrüßen. Man fragt sich allerdings, wie mit Fällen umgegangen wird, in denen die "Täter" beziehungsweise "Opfer" noch nicht das angegebene Alter erreicht haben. Wenn etwa eine 12jährige ihrem 13 Jahre alten Freund ein "topless" Foto sendet, wird das dann weiterhin als Straftat behandelt?

Zu klären wäre auch, wie sich "Nacktaufnahme" definiert. In Pennsylvania hat ein Staatsanwalt im vergangenen Jahr beispielsweise Erziehungsmaßnahmen für ein Mädchen verlangt, von dem Bilder auf den Handys der Mitschüler kursierten. Das Foto zeigte das Mädchen in einem BH auf einer Pyjama-Party. Der Staatsanwalt entschied, es handele sich um ein Kinderporno.

 

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