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Die britische Regierung beabsichtigt seine Gesetze zur Ehrverletzung zu reformieren und an das Internet-Zeitalter anzupassen. Das ist auch dringend notwendig, denn in den letzten Jahren ist ein regelrechter Gerichts-Tourismus ("Forum Shopping") entstanden. Die Ursache: Großbritanniens Gerichte können über jede Ehrverletzung und jede Verleumdung im Internet entscheiden, solange der Kläger sich die Kosten für das Verfahren vor dem britischen High Court erlauben kann.

Hintergrund dieser Verfahren ist der Rechtsstreit des Herzogs von Braunschweig, der im Jahr 1847 einen Lakaien ausschickte, ihm das Exemplar einer etliche Jahre zuvor erschienen Zeitschrift zu besorgen. Der Herzog fühlte sich durch einen Artikel der Zeitschrift beleidigt. Bei diesem Verfahren musste die Frage des Zeitpunkts der Veröffentlichung geklärt werden und das Gericht entschied, dass der Erhalt einer Kopie des Schreibens durch den herzoglichen Diener einer neuen Veröffentlichung entspricht.

Dieses Prinzip wurde (leider) auch auf das Internet übertragen und so konnten in den letzten Jahren mehrfach Klagen bei britischen (und australischen) Gerichten eingereicht werden, die teilweise an Schikane-Maßnahme erinnerten. Etwa, als ein britischer Blogger von einem amerikanischen Spiele-Hersteller in Australien wegen Verleumdung angeklagt wurde.

Solche Fälle wollen die britischen Gesetzgeber künftig durch die Einführung einer Regel der "einmaligen Veröffentlichung" ("single publication") verhindern. Außerdem soll das neue Gesetz einige Regeln enthalten, um den Schutzanspruch vor Verleumdung mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information besser abwägen zu können.

Doch das Gesetz wird wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen. In dieser Legislaturperiode soll das Parlament keinen entsprechenden Entwurf mehr erhalten. Der umstrittene Gesetzesentwurf des "Digital Economy Bill" soll dagegen noch vor den Wahlen am 3. Juni in Kraft treten. Das ist wohl alles eine Frage der Prioritäten.

 

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