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08. April 2010
Posted in Internet News
Watermarking-Verfahren sind nicht neu, das Fraunhofer-Institut IPSI hat schon vor Jahren ein solches Verfahren entwickelt und vertrieben. Doch die individuell mögliche Kennzeichnung der Musikstücke lieferte zunächst keinen konkreten Ansatz zur Eindämmung der Piraterie. Mit den Wassermarken ist es nur möglich, den Ursprung eines getauschten Werks nachzuvollziehen.
Die Situation könnte sich aber ändern, wenn sich die Amazon, Apple und Google nachgesagten Pläne eines "Cloud Music Service" bewahrheiten sollten. Alle drei genannten Unternehmen befinden sich angeblich in Gesprächen mit den führenden Labels, bei denen es um solche Angebote geht. Die Käufer von Musikstücken könnten dabei "ihre" Musikstücke als Stream von Servern im Internet abrufen. MP3-Dateien, die sich zuvor schon im Besitz dieser Verbraucher befanden, können ebenfalls in "die Cloud" hochgeladen werden.
Doch beim anschließenden Streaming könnten die von Apple oder auch Walmart heute schon vergebenen Wassermarken incl. Kundennamen und Transaktions-ID kontrolliert werden. Dann wäre beispielsweise nur ein Abspielen der Stücke möglich, die von dem Benutzer selbst gekauft wurden. Somit würde der Kopierschutz als Cloud DRM ein Comeback erleben, meint techCrunch.
Allerdings sollten die von dem Insider beschriebenen Pläne und Gespräche der Labels auch nicht überbewertet werden. Einzelne Händler (z.B. Amazon, 7digital) verzichten auf die Nutzung der Watermarks und andere Unternehmen wie beispielsweise Apple, die ihren MP3-Dateien ein Wasserzeichen verpassen, müssten bei der Einführung eines solchen Modells mit rechtlichen Problemen rechnen.
Denn eine Wassermarke mit Schutzfunktionen wäre ein
Merkmal, das die Nutzbarkeit und damit den Wert des gekauften
Musikstücks beeinträchtigen könnte. Das sollte dem Käufer beim Kauf
ebenso mitgeteilt werden, wie der Einsatz von Kopierschutzverfahren auf
CDs, für die ein Hinweis auf den Hüllen vorgesehen ist. Doch bisher
erfahren die Käufer nichts von den Watermarks - und damit wird es auch
schwierig, diese Kennzeichnung zur Gängelung der Kunden zu benutzen. Ganz davon abgesehen, dass man problemlos auf einen Cloud Music Service verzichten kann.
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