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02. November 2006
Posted in Internet News
Die von der Anti-Spam-Organisation Spamhaus.org beantragte Aufhebung eines Gerichtsurteils wurde in allen Punkten abgewiesen. Nun muss sich die britische Organisation vermutlich ab kommendem Januar einer Berufungsverhandlung im US-Bundesstaat Illinois stellen. Mit bisher noch unabsehbaren Folgen für die globale Spam-Bekämpfung.
Nach wie vor geht es um die Klage des amerikanischen Spam-Unternehmers David Linhardt, der unter dem Namen e360 Insight agiert. Wie viele seiner Berufskollegen sieht er Spam nicht als illegale Handlung, sondern als wertneutrales "High Volume Emailing", wie es "Spam-König" Scott Richter einst in der Daily Show vor laufender Kamera bezeichnete (YouTube-Version ).
Linhardt sieht sich daher durch die Aktivitäten von Spamhaus.org und namentlich durch die von der Organsation betriebene "Spamhaus Block List" (SBL) geschädigt. Diese Liste enthält IPs, von denen aus Spam verschickt wurde. Doch e360 Insight ist nach Auffassung von Linhardt zu Unrecht in dieser Liste aufgenommen worden.
Steve Linford dagegen, der Gründer und Betreiber von Spamhaus.org, will nachweisen können, dass e360 Insight sogar gegen das CAN SPAM-Gesetz der USA verstößt. Doch als e360 Insight gegen Spamhaus in den USA klagte, verweigerte Linford nach einem kurzen Vorgeplänkel die Teilnahme an der Verhandlung. Das wiederum führte zu einem Versäumnisurteil, wonach Spamhaus.org 11,7 Millionen Dollar an den Kläger als Schadensersatz zu zahlen hat.
Als Linford auch auf dieses Urteil nicht reagierte, drohte kurzfristig sogar die Gefahr, dass der Richter eine Suspendierung der Spamhaus-Domain in Betracht zieht. Dieser Möglichkeit schob ICANN aber schnell einen Riegel vor und auch der Richter lehnte diese Möglichkeit schließlich ab.
Derweil hat nun Spamhaus.org die Entscheidung getroffen, sich doch einem Gerichtsverfahren in den USA zu stellen. Das wahrscheinlich aus verschiedenen strategischen Gründen und vor allem zur Gefahrenabwehr für all jene, die die SBL zur Spam-Bekämpfung einsetzen.
Denn eine rechtskräftige Verurteilung von Spamhaus.org hätte womöglich zur Folge, dass Klagen gegen SBL-Nutzer von den Gerichten in den USA im Zusammenhang mit dieser juristischen Niederlage gesehen werden.
Mit dem Wiedereintritt in das Verfahren musste Linford allerdings auch die Option einer Neuverhandlung vor einem Berufungsgericht in Betracht ziehen. Von daher dürfte ihn die Abweisung seines Aufhebungsantrags nicht sehr irritieren.
Nicht abzusehen war dagegen, dass das Gericht auch einen Antrag ablehnte, in dem es um die Aufdeckung der Vermögensverhältnisse der Organisation geht. Und an diesem Punkt droht nun die Gefahr, dass Spamhaus-Unterstützer aus den USA unter Druck geraten.
Denn der Kläger hatte in diesem Zusammenhang schon behauptet, dass Spamhaus eine verdeckt agierende Organisation sei, die auch in den USA über "Büros" verfüge. Dem hatte Linford zwar widersprochen, doch Helfer haben er und Spamhaus.org weltweit.
Inwieweit diese auch die Verantwortung für die Spamhaus-Aktivitäten übernehmen müssen, interessierte bisher nicht weiter. Allerdings interessierte bisher auch nicht, wer alles hinter Spamhaus.org steckt.
Und das kann sich jetzt ändern, wobei man nicht nur die finanziellen Gefahren für die Betroffenen sehen sollte. Einige Spam-Organisationen kann man durchaus dem kriminellen Bereich zuordnen. Eine Offenlegung der Identität der Spam-Gegner könnte daher zu einer noch größeren Gefährdung der führen.
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