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Auch das indische Urheberrecht wird verschärft. Allerdings nicht in dem Maß, dass es den Rechteinhabern aus den USA genügen würde. Der Interessenverband der International Intellectual Property Alliance (IIPA), dem wiederum die Verbände der US-Musikindustrie (RIAA), der Filmindustrie (MPAA) sowie andere Organisationen angehören, lässt in einem aktuellen Bericht keine Kritik an der Situation in Indien aus.

Der Bericht empfiehlt der US-Regierung, Indien auch weiterhin auf der vergleichsweise kurzen "Priority Watch List" zu belassen. Einer Liste, die man auch als Achse der übelsten Piratenländer dieser Erde bezeichnen könnte. Das Magazin Ars technica wiederum macht sich die Mühe, den Bericht nicht aus US-Perspektive zu lesen, sondern auch Indiens Situation zu bedenken.

Das Schwellenland will nämlich in seinem erneuerten Urheberrechtsgesetz gezielt auch die Vorgaben WIPO-Staatsverträge berücksichtigen. Obwohl Indien diese Verträge gar nicht unterzeichnet hat und daher auch nicht verpflichtet ist, dies zu tun. Allerdings soll diese Umsetzung der Vorgaben in einem Ausmaß erfolgen, das "notwendig und wünschenswert" ist.

Notwendig und wünschenswert sind wiederum Begriffe, die von Seiten der IIPA ganz anders definiert werden als von Seiten der Inder. Die setzen in ihrer Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes von 1957 zwar beispielsweise die Forderung um, die Umgehung des Digital Rights Management (Kopierschutz) für illegal zu erklären. Doch illegal ist diese Umgehung nur, wenn sie eine Verletzung des Urheberrechts zum Ziel hat. Geht es also um die Erstellung von Sicherheitskopien oder um andere nicht-kommerzielle Kopiervorgänge, dann bleibt die DRM-Umgehung straffrei.

Vor allem aber liegt nach diesem Einschränkung die Beweislast erst einmal beim Rechteinhaber. Er muss nachweisen, dass ein Rechtsbruch beabsichtigt war. Das gefällt der IIPA gar nicht. Ebenso wenig wie es der Allianz gefällt, dass Umgehungs-Software legal bleibt, und dass weiterhin beispielsweise auf ein Verbot für Kameraaufzeichnungen bei Filmaufführungen und andere wichtige Forderungen verzichtet wird.

Doch trotz dieser Abweichungen von der "Norm" muss festgestellt werden, dass Indien dennoch eine Annäherung im Sinne der US-Rechteinhaber vornehmen wird. Auch wenn diese Anpassung der IIPA noch lange nicht weit genug geht. Die Anpassung des Urheberrechts weltweit an die US-Vorgaben ist eine Nebenerscheinung der Globalisierung und seit Jahren in vielen Ländern unübersehbar.

Wobei sich der Ars technica-Autor einen kleinen Seitenhieb gegen die US-Sicht nicht ersparen kann. In dem IIPA-Bericht wird abschließend bemängelt, dass die indische Regierung die verpflichtende Nutzung von Open Source-Software erwägt, und dass es noch dazu denkbar ist, dass dann nur noch heimische Software verwendet werden darf.

Eine Absicht, die bei IIPA und der Business Software Alliance (BSA) auf die größten Bedenken trifft. Open Software wäre ja schon schlimm genug, meint Ars technica, aber ein per Gesetz vorgeschriebenes "kauft indisch", das geht zu weit - und verlinkt augenzwinkernd auf einen Bericht über den "American Recovery and Reinvestment Act". In diesem Gesetz wird unter anderem der Kauf amerikanischer Produkte zur Überwindung der Krise empfohlen.

 

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