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28. April 2010
Posted in Internet News
Wenige Absätze später setzt er allerdings das Zanken fort und bezeichnet es als Lüge ("totally untrue to say"), dass man den Datenschutzbeauftragten eine Besichtigung der StreetView-Fahrzeuge verweigert habe. Vielmehr habe Google das im vergangenen Jahr angeboten und es stehe den Damen und Herren weiterhin offen, ein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen. Allerdings ist dieser Punkt eher nebensächlicher Natur.
Wichtiger dürfte es sein, dass Google im weiteren Text der FAQ als auch in einem neuen Schreiben an die europäischen Datenschützer die im Zusammenhang mit StreetView gesammelten Daten zusammenfassend beschreibt und erklärt. Das ist sicher besser, als die Geheimniskrämerei der vergangenen Jahre um dieses Thema. Denn auch wenn Fleischer auf Texte verweist, in denen angeblich das Verfahren schon in der Vergangenheit beschrieben wurde: Nur in einem einzigen Leserkommentar von einem der drei genannten Fundstellen wird das Wort "StreetView" noch dazu als Scherz erwähnt. An keiner Stelle ist der Satz zu finden "Google sammelt WiFi-SSIDs und MAC-Adressen mit StreetView-Fahrzeugen".
Die Erhebung der WiFi-Daten in Verbindung mit den StreetView-Fahrzeugen und den gleichzeitig geschossenen Fotos war es aber, was die Datenschützer aufbrachte. Man muss es wohl einfach noch einmal sagen: Es wäre sinnvoll gewesen und es ist auch in Zukunft sinnvoll, mit den Datenschützern ein offenes Verhältnis zu pflegen. Wenn Google sich so sicher sein kann, dass alle Datenerhebungen geltendem Recht entsprechen, dann müsste man diese Themen auch problemlos kommunizieren können. Alles andere erweckt den Eindruck, Google habe etwas zu verbergen.
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