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06. Mai 2010
Posted in Internet News
Dass die FCC sich für diesen Weg entscheiden wird, lag nahe. Anfang April hatte sich ein Bundesgericht mit der Frage beschäftigt, ob die FCC dazu ermächtigt ist, dem Kabelnetz-Provider wegen der gezielten Behinderung des Bit Torrent-Datenverkehrs auf die Fingerchen zu klopfen. Das Gericht entschied gegen die Behörde, denn unter Präsident George W. Bush hatte die FCC den Breitbandbereich dereguliert.
Jetzt, unter Präsident Barack Obama, soll diese Entscheidung wieder gekippt werden. Der Breitbandbereich soll unter das FCC-Regeldach für Telekommunikation gestellt werden, mit dem seit Jahrzehnten die Festnetztelefonie reguliert wird. Eine andere Möglichkeit wäre es gewesen, das Urteil des Gerichts anzufechten, oder die Netz-Neutralität per Gesetz zu erzwingen. Doch beide Optionen wären wahrscheinlich mit jahrelangen Verfahren verbunden gewesen. Daher entschied sich die FCC für die Änderung der eigenen Satzung.
Welche konkreten Regeln sich aus dieser Entscheidung für das Breitband-Internet ergeben, bleibt vorerst noch offen. Der von der FCC angekündigte Weg wird öffentliche Anhörungen und andere Verfahrensschritte mit sich bringen, in deren Durchgang sich auch die konkreten Regeln ausbilden werden. Dass dieser Weg letztendlich im Sinne der Behördenpläne erfolgreich verlaufen wird, scheint außer Frage zu stehen, weil die drei Direktoren der Behörde am gleichen Strang ziehen und sie alleine den Ausgang entscheiden.
Für Internet-Unternehmen wie Google sind das gute Nachrichten. Sie werden damit rechnen können, dass die von der Behörde angestrebte Netz-Neutralität auch den diskriminierungsfreien Datentransport beinhaltet. Den Telefon- und Internet-Netzbetreibern wird es dagegen nicht mehr möglich sein, ein Zwei-Klassen-System des Datentransfers einzuführen, bei dem beispielsweise YouTube für die bevorzugte Datenübertragung zusätzliche Gebühren zahlen müsste.
Doch ganz so klar wie in diesem Punkt liegen die Verhältnisse nicht immer. Oft scheinen Unternehmen auch verschiedene Interessen zu verfolgen. Microsoft müsste beispielsweise klar an einer gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung des Datenverkehrs interessiert sein. In einer letzte Woche noch eingereichten Stellungnahme empfiehlt der Software-Hersteller aber, auf ein Zuviel an Regulation zu verzichten.
Den Netzbetreibern sollte es laut Microsoft möglich bleiben, erweitere Angebote machen zu können. Wobei etwa an die Möglichkeit zu denken ist, dass der DVD-Verleih Netflix für schnelle Streaming-Übertragungen zahlen kann, die dann den Kunden als Premium-Dienst angeboten werden. Mit dieser Empfehlung, die zumindest teilweise gegen Microsofts eigene Interessen erfolgt, deutet sich die Komplexität der erwarteten Schlacht um die Netz-Neutralität schon an. Hinsichtlich der diskriminierungsfreien Datenübertragung dürfte das letzte Wort daher noch nicht gesprochen sein.
Ähnliches gilt für die Frage, ob spezielle Anwendungen von den Providern behindert werden können. Hier sollte man sich keinen Illusionen hingeben, dass die FCC sich zum Freund der Piraterie entwickelt und die Behinderung des P2P-Datenverkehrs pauschal verbietet. Wahrscheinlicher ist es, dass die Sperrung oder Behinderung des P2P-Verkehrs mit einer Informationspflicht verbunden wird. Die Provider müssen bei Vertragsabschluss zumindest auf solche Maßnahmen des Traffic Managements hinweisen.
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