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11. Mai 2010
Posted in Internet News
Man bedankt sich artig für das Schreiben und die darin enthaltene Aufforderung, "unsere Kernverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes (ständig) zu wiederholen" ("We appreciate your invitation to us to reiterate our core commitments to privacy"). Nach dieser Einleitung folgt tatsächlich die Wiederholung der weidlich bekannten Position Googles. Man bekennt sich zu den von Google entwickelten Prinzipien des Datenschutzes, verweist auf das Privacy Center, die FAQ, die Blogs und Videos zum Thema "Privacy" sowie auf das Dashboard und die im letzten Jahr gegründete "Data Liberation Front", die es dem Anwender erleichtern soll, eigene Daten in Google Produkte zu bringen oder wieder zu entfernen.
Kurz: Google tut sein Bestes in Sachen Datenschutz. "Natürlich kriegen wir nicht alles gleich zu 100 Prozent hin - darum haben wir ja im Fall Google Buzz von so schnell reagiert, nachdem wir die Rückmeldungen der Anwender erhalten haben". Damit wäre dieses Thema auch abgehakt.
Überhaupt fühle sich Google verpflichtet, den Datenschutz bei jedem Produkt schon in der Entstehungsphase zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck beschäftige Google ein Team erfahrener Datenschutz-Profis, die mit der Entwicklung verantwortlicher Datenschutzrichtlinien im ganzen Unternehmen beschäftigt sind.
Ob die Datenschützer mit dieser Antwort zufrieden sein werden? Wohl kaum. Die beiden Autoren, Jane Horvath, unter George W. Bushs Justizminister Alberto Gonzales die erste Datenschutz- und Bürgerrechtsverantwortlichen der USA und der frühere Microsoft-Mann Peter Fleischer, gehen der Hauptkritik der Datenschützer einfach aus dem Weg. Google-Chef Eric Schmidt, der eigentlich von den Datenschützern angeschrieben worden war, antwortet erst gar nicht, sondern delegiert die Aufgabe.
Es dürfte auch schwer zu erklären sein, wie Google auf die Idee kommen konnte, Google Mail aus dem Handgelenk und lediglich gestützt auf interne Tests nach Facebook-Manier umzukrempeln. Die Möglichkeit, dass ein Kontoinhaber nicht nur seinen pubertierenden Freunden schreibt, scheint den vielen Datenschutz-Profis der Suchmaschine nicht gekommen zu sein. Fälle, bei denen die in Scheidung lebende Ehefrau plötzlich sehen musste, dass ihr aggressiver Ex und der neue Lebensgefährte wegen der häufigen Mail-Kontakte gemeinsam zu Followern gemacht wurden (vgl. Guardian), passen wohl nicht in das Weltbild Googles.
Doch wie kann es sein, dass die vielen Vorsichtsmaßmahmen, die Horvath und Fleischer gerade beschrieben haben, solche Pannen nicht vermeiden konnten? Wo waren die vielen Datenschutz-Profis, die schon bei der Entstehung neuer Produkte mitwirken, weil Google sich dem Datenschutz verpflichtet fühlt? Man kann es drehen und wenden wie man will, die gesamten von den Google-Juristen beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen haben zumindest im Fall Google Buzz komplett versagt. Die Antwort der Juristen lässt das aber nicht erkennen.
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