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14. Mai 2010
Posted in Internet News
Die europäischen Datenschützer der "Article 29 Working Party" haben Facebook eine unmissverständliche Warnung zukommen lassen. Die Änderungen der Voreinstellungen für den Datenschutz des Netzwerks sind aus Sicht der Datenschützer "inakzeptabel".
Gemeint sind damit noch nicht einmal die jüngsten Änderungen, die mit der Einführung der "Like" Buttons einhergehen. Gemeint sind vielmehr die Änderungen, die Facebook schon im vergangenen Jahr vorgenommen hat, nur wenige Tage nachdem das Unternehmen noch an einem Treffen der Datenschützer teilgenommen hatte. Damals hatte Facebook neue Tools zum verbesserten Schutz der Privatsphäre eingeführt. Doch diese neuen Tools führten in vielen Fällen dazu, dass die Benutzer "freiwillig" ihre "Privacy"-Einstellungen lockerten.
Die Arbeitsgruppe der Datenschützer macht nun noch einmal unmissverständlich klar, dass es der freien Wahl des Anwenders überlassen bleiben muss, welche Daten öffentlich gemacht werden. Hinsichtlich der Zugänglichmachung von Daten für die Anwendungen Dritter gehen die Datenschützer sogar so weit, von einer möglichen Verletzung der Datenschutzgesetze zu sprechen, wenn die Benutzer zu dieser Weitergabe nicht ihre freie und eindeutige Zustimmung erteilt haben.
Auch 20 weitere soziale Netzwerke wurden von den Datenschützern angeschrieben und von den Ergebnissen der letzten Sitzung im Mai in Kenntnis gesetzt. Facebook allerdings wird als einziges Unternehmen von den Datenschützern in dieser Form gerügt. Die Frage ist nun, wie und ob Facebook auf diese Ermahnung reagiert.
Dass es nicht einfach ist, mit Firmen wie Facebook zu kooperieren, hat der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar schon vor einiger Zeit erläutert. Selbst wenn das Unternehmen inzwischen eine Niederlassung in Deutschland betreibt, bleibt die Anwendbarkeit beispielsweise der deutschen Datenschutzgesetze schwierig. Das Problem ist dabei auch, dass Facebook sich nach dem Safe Harbor-Abkommen verpflichtet hat, europäische Datenschutznormen anzuerkennen. Dass sich das Unternehmen nicht daran hält, kann nach dem Schreiben der Datenschützer fast schon als sicher gelten. Doch formal ist Facebook mit dieser Selbsteinschätzung erst einmal auf der sicheren Seite und durch den Staatsvertrag in seinen europäischen Aktivitäten geschützt.
Die Frage ist nun, ob die europäischen Datenschützer von der Möglichkeit Gebrauch machen, die europäischen Niederlassungen des Unternehmens unter Druck zu setzen. Oder ob sie es vorziehen, die weitere Entwicklung in den USA zu beobachten, wo Facebook trotz wesentlich lascherer Datenschutznormen ebenfalls unter Druck geraten ist. Sollte allerdings die Warnung der Datenschützer auch in diesem Fall wieder folgenlos bleiben, verlieren die Datenschützer allmählich an Glaubwürdigkeit. Denn trotz aller Drohungen drängt sich der Eindruck auf, dass die Einhaltung der Datenschutzgesetze selbst bei angeblich deutlichen Verstößen kaum gerichtlich durchgesetzt wird. Und wer fürchtet sich schon vor einem zahnlosen Tiger?
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