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Das Spyware-Unternehmen Zango, früher besser unter dem Namen 180 Solutions bekannt, wurde von der US-Handelsaufsicht FTC zur Zahlung von 3 Millionen Dollar verdonnert.

Vermutlich noch viel schlimmer für das Unternehmen: Es darf nicht mehr mit den bisherigen Installationen "kommunizieren", d.h. Werbeeinblendungen vornehmen, solange diese Installation nicht mit nachweislich vollem Einverständnis der Anwender erfolgte. Diese Botschaft dürfte die gesamte Spyware-Branche beunruhigen, als deren Aushängeschild 180 Solutions bisher gelten konnte.

Während andere Hersteller wie beispielsweise Claria (vormals Gator) sich für eine Legalisierung und Neudefinition des bisherigen Geschäftsmodells bemühten, setzte Zango auf den juristischen Kriegspfad. Man verbreitete die verschiedenen Software-Produkte zunächst nicht mehr selbst, sondern über ein Affiliate-Netzwerk.

Wobei diese Partner es dann waren, die Programme entweder versteckt im Huckepack mit anderer Software verbreiteten, oder gleich auf die Ausnutzung von Sicherheitslücken setzten, um die Spyware zu installieren. Mehrfach wurden solche Fälle bekannt und 180 Solutions reagierte häufig mit Klagen oder Klageandrohungen gegen die "rechtswidrig handelnden" Partner.

Eine Mitschuld an diesen Vorgängen wies man aber weit von sich. Doch die FTC gibt dem inzwischen umbenannten Unternehmen dennoch die Schuld an diesen Methoden. Zango hat es demnach versäumt, von sich aus Maßnahmen zu treffen, die der Information des Anwenders dienen. Außerdem hat Zango es versäumt, die Deinstallations-Routinen seiner Software so zu gestalten, dass eine Deaktivierung und Entfernung der Spyware problemlos möglich ist.

Zango hat demnach den Anwender bewusst "getäuscht" und sich "unfair" verhalten. Beides Formulierungen, die im vagen gesetzlichen Rahmen eine große Rolle spielen. Denn ein eigentliches Gesetz gegen Spyware existiert nicht. Und so konnten die Spyware-Verbreiter in den letzten Jahren immer wieder behaupten, der Anwender habe ja durch eine pauschale Zustimmung zu irgend einer (meist nicht gelesenen) Lizenz-Vereinbarung auch der Installation der Spyware zugestimmt.

Von daher hat die aktuelle Entscheidung der FTC große Bedeutung, denn sie geht gar nicht erst auf dieses formaljuristische Spiel der Spyware-Hersteller ein. Stattdessen definiert sie den PC des Anwenders als Schutzzone und verlangt, dass nur solche Inhalte dort Einzug halten sollen, die der Anwender explizit gewünscht hat.

"Wenn Anwender sich dafür entscheiden, Pop-Ups zu erhalten, dann soll es so sein. Aber es verletzt Bundesrecht, Software durch verdeckte Maßnahmen zu installieren, die den Anwender dann zum Empfang von Pop-Ups zwingt, und die seine Nutzung des Computers unterbrechen". Wie viele Jahre musste man auf eine so einfache Aussage warten?



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