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Es war nicht schwer vorherzusehen, dass Googles Panne bei der Erfassung von WLAN-Daten mit Hilfe der StreetView-Fahrzeuge zu weiteren Problemen führt. Jetzt sind auch in den USA die ersten Klagen beantragt und das nach Daten hungernde Unternehmen rudert plötzlich auch in Sachen Google Analytics zurück. Obwohl die ganzen letzten Jahre bestritten wurde, dass auch damit ein Eingriff in die Privatsphäre erfolgt.

Sammelklagen gegen Google StreetView wegen des Abhörens privater Funknetzwerken wurden inzwischen in den Bundesstaaten Massachusetts, Oregon und Washington beantragt. Verfahren dieser Art sind schwer einzuschätzen, weil das amerikanische Rechtssystem solche Klagen förmlich herausfordert. Ein häufig wiederkehrendes Muster solcher Verfahren ist es, dass Anwaltskanzleien klagewilligen Privatpersonen anbieten, sie auf Erfolgsbasis kostenlos zu vertreten. Nicht selten verschlingen dann die Kosten für die Rechtsvertretung einen Großteil der erstrittenen, beziehungsweise der außergerichtlich ausgehandelten Summen.

Doch Klagen dieser Art sind publikumswirksam und dürften Google nicht gelegen kommen. In einer ersten Reaktion hat da Unternehmen ja bereits am 17. Mai bekanntgegeben, dass alle StreetView-Fahrzeuge weltweit die Sammlung von WiFi-Daten einstellen. Das, nachdem das Unternehmen zuvor die Sammlung dieser Daten als unproblematisch dargestellt hatte - was allerdings zu einer Zeit erfolgte, als die versehentliche Sammlung weiterer Daten noch nicht bekannt geworden war.

Nach dieser Entwicklung scheint es nun auch nicht zu weit hergeholt, ein weiteres Eingeständnis der Suchmaschine im Zusammenhang mit dieser Panne zu sehen. Es geht dabei unter anderem um ein PlugIn, das zwar bereits im März angekündigt wurde, das aber erst jetzt als Beta veröffentlicht wird. Im offiziellen Google Blog wird bekanntgegeben, dass diese neue Browser-Erweiterung für Chrome, Internet Explorer und Firefox dem Anwender ein Opt-out aus der fast omnipräsenten Überwachung durch Google Analytics gestattet.

Zugleich sollen Webmaster die Möglichkeit erhalten, die IPs ihrer Besucher nur noch verkürzt beziehungsweise "anonymisiert" an Google weiterzuleiten. Damit könnten die Webmaster der Forderung deutscher Datenschützer gerecht werden, die im Einsatz von Google Analytics eine rechtswidrige Handlung sehen. Immerhin ist es dem deutschen Justizministerium in Folge einer Klage untersagt worden, IP-Adressen über die Sitzung hinaus zu speichern.

Mit Hilfe der neuen Analytics-Variante wären nun zumindest die Site-Betreiber auf der sicheren Seite - sie waren beziehungsweise sind rechtlich angreifbar, wenn sie Google Analytics in der bisherigen Version benutzen. Doch ob die Datenschützer es akzeptieren, wenn Google von unwilligen Anwendern verlangt, eine Software zu installieren, um der Überwachung zu entgehen, ist eine andere Frage.

Eines jedenfalls machen die Kommentare im offiziellen Google-Blog klar: Es wird zunehmend schwierig für den Suchriesen, es allen recht zu machen. Die Ankündigung der Optout-Erweiterung als auch der anonymisierten Version des Dienstes wird so gut wie nicht begrüßt, sondern sorgt fast einhellig für Kritik.

Den Einen geht die Maßnahme nicht weit genug, sie verlangen auch ein Ende der Überwachung durch die Werbeschleuder Google Adsense. Die Anderen dagegen sind sauer, weil ihrer Meinung nach Google Analytics nun nicht mehr so zuverlässig arbeiten kann, wie bisher.

 

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