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Die von dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gesetzte Frist für die Herausgabe der WLAN-Daten durch Google läuft heute aus und so wie es aussieht, werden die Daten nicht, beziehungsweise nicht fristgerecht übergeben. Eine überflüssige Provokation, nachdem Google selbst eingestanden hat, dass die Nachfrage Caspars erst zur Entdeckung der Datenpanne geführt hat.

Das Verhalten Googles steht wie schon mehrfach festgestellt auch im Widerspruch zu Googles Erklärung nach dem Safe Harbour-Abkommen. Denn in dieser Erklärung sichert die Suchmaschine zu, mit den Datenschutzbehörden zu kooperieren und ihnen Folge zu leisten. Doch der Düsseldorfer Kreis hat erst vor wenigen Wochen mit einem Beschluss klar gemacht, dass das Safe Harbour-Abkommen im Grunde nichts mehr wert ist.

Deutsche Unternehmen, die Daten an die Unterzeichner solcher Erklärungen übergeben wollen, werden in dem Beschluss aufgefordert, selbst die Gewährleistung von Mindeststandards bei den US-Partnern zu überprüfen. Die Kontrolle der Selbstzertifizierung ist einfach nicht gegeben, das Safe Harbour-Abkommen damit weitgehend wertlos. Und wie Googles Verhalten nahelegt, fühlen sich US-Unternehmen auch nicht an dieses Abkommen gebunden.

 

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